Die Beschlussfassung über die Beschlussvorlage wird
einvernehmlich auf die nächste HuF-Sitzung vertagt.
Beschluss:
Gemäß § 114 HGO wird der vom
Revisionsamt des Wetteraukreises geprüfte Jahresabschluss 2014 beschlossen und
zugleich der Magistrat entlastet.