Sitzung: 29.10.2020 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 35, Nein: 3, Enthaltungen: 0
Vorlage: 16-21/1650
Stadtverordnetenvorsteher Hollender verweist auf den § 25
„Widerstreit der Interessen“.
Nach ausführlicher Diskussion fasst die Stadtverordnetenversammlung
folgenden
Beschluss:
1.
Der
Bebauungsplan Nr. 51 „Auf dem Bock“ wird gem. § 1 Abs. 3 BauGB i. V. m. § 13
BauGB im vereinfachten Verfahren geändert. Das Planverfahren erhält die
Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 51 „Auf dem Bock, 3. Änderung“. Der
Geltungsbereich ist im anliegenden Lageplan dargestellt (Anlage 1)
2.
Mit dem
vorliegenden Änderungsentwurf (Anlage 2) ist die Beteiligung der Öffentlichkeit
gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden gem. § 4. Abs. 2 BauGB durchzuführen. Auf die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die Unterrichtung der
Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird gem. § 13 Abs. 2 BauGB verzichtet.
Abstimmungsergebnis: