Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 35, Nein: 3, Enthaltungen: 0

Stadtverordnetenvorsteher Hollender verweist auf den § 25 „Widerstreit der Interessen“.

 

Nach ausführlicher Diskussion fasst die Stadtverordnetenversammlung folgenden

 

Beschluss:

 

1.       Der Bebauungsplan Nr. 51 „Auf dem Bock“ wird gem. § 1 Abs. 3 BauGB i. V. m. § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren geändert. Das Planverfahren erhält die Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 51 „Auf dem Bock, 3. Änderung“. Der Geltungsbereich ist im anliegenden Lageplan dargestellt (Anlage 1)

 

2.       Mit dem vorliegenden Änderungsentwurf (Anlage 2) ist die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden gem. § 4. Abs.  2 BauGB durchzuführen. Auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die Unterrichtung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird gem. § 13 Abs. 2 BauGB verzichtet.

 


 

Abstimmungsergebnis: