hier: Änderungsbeschluss und Beschluss zur Beteiligung der Bürger gem. § 3 (2) BauGB
Beschlussentwurf:
1.
Der
Bebauungsplan Nr. 51 „Auf dem Bock“ wird gem. § 1 Abs. 3 BauGB i. V. m. § 13
BauGB im vereinfachten Verfahren geändert. Das Planverfahren erhält die
Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 51 „Auf dem Bock, 3. Änderung“. Der
Geltungsbereich ist im anliegenden Lageplan dargestellt (Anlage 1)
2.
Mit dem
vorliegenden Änderungsentwurf (Anlage 2) ist die Beteiligung der Öffentlichkeit
gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden gem. § 4. Abs. 2 BauGB durchzuführen. Auf die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die Unterrichtung der
Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird gem. § 13 Abs. 2 BauGB verzichtet.
Sach- und Rechtslage:
I.
Anlass für die
Planänderung
In Friedberg sowie im gesamten Wetteraukreis
und im Ballungsraum Rhein/Main besteht ein erheblicher Zuzugsdruck. Dieses hat
zur Folge, dass zur Sicherstellung des Rechtsanspruches ab dem 1. vollendeten Lebensjahr und zur Vermeidung von
Versorgungsengpässen die dringende Notwendigkeit zur Neuschaffung und/oder zur
Bestandserhaltung oder Erweiterung von Einrichtungen mit Kitaplätzen besteht.
Darüber hinaus hat im nördlich angrenzenden
Wohngebiet „Friedberg West“ ein demographischer Wechsel stattgefunden. Viele
Häuser werden und wurden an junge Familien mit Kindern verkauft.
Im Gesamtgebiet Friedbergs (vorwiegend
Kernstadt) entstehen zahlreiche Neubaugebiete.
Situationsverschärfend kommt hinzu, dass im
Gebiet Friedberg West mit Datum vom
01.08.2020 die bestehende Kita Wintersteinstraße weggefallen ist, die über 65
Plätze verfügte.
Bereits 2016 wurde der Betrieb der Kita
Noki, die im Grünen Weg mit 10 Krippenplätzen angesiedelt war, eingestellt.
Möglichkeiten für konkret umsetzbare
Planungen zur Errichtung von KITAs gibt es zurzeit in Friedberg nur
mittelfristig und diese reichen bei weitem nicht aus.
Zur Deckung des bestehenden Bedarfes an
Kitaplätzen sollen im Rahmen dieser vorliegenden Bauleitplanung deshalb die
planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Erhalt
einer bislang gewerblich betriebenen 4-gruppigen
Kindertagesstätte und die planungsrechtliche Voraussetzung zur Einrichtung
einer weiteren 8-gruppigen Kindertagesstätte geschaffen werden.
Die optimale verkehrliche Anbindung durch die
B3, einer Bushaltestelle direkt vor der Haustür und der Bahnanschluss Friedberg
Süd, spricht ebenfalls für diesen Standort, der dadurch für
anspruchsberechtigte Eltern aus dem gesamten Stadtgebiet (Friedberg
inkl. seiner Stadtteile) gut erreichbar ist.
Die Inanspruchnahme dieses bestehenden
Standortes ermöglicht die Nutzung bereits versiegelter Flächen innerhalb der
vorhandenen Bebauung zur Erfüllung der städtischen Pflichtaufgabe
„Kinderbetreuung“.
II.
Vereinfachtes
Änderungsverfahren
Durch die 3. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 51 „Auf dem Bock“, werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Die
Stadt Friedberg kann daher nach § 13 BauGB das vereinfachte Verfahren anwenden,
da
„1.
die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die
Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, nicht
vorbereitet oder begründet wird und
2.
keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe
b genannten Schutzgüter bestehen.“
Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird im
vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach
§ 2 Abs. 4 BauGB und von dem Umweltbericht
nach § 2a BauGB abgesehen. § 4c BauGB (Überwachung von erheblichen
Umweltauswirkungen) ist nicht anzuwenden. Bei der Beteiligung nach § 3 Abs. 2
BauGB ist darauf hinzuweisen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird.
Außerdem wird gem. § 13 Abs. 2 Nr.1 BauGB
auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1
BauGB verzichtet; dies bedeutet, dass mit dem beiliegenden Entwurf der 3.
Änderung des Bebauungsplanes zeitgleich die Beteiligung der betroffenen Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB und die Offenlage gem. § 3 (2)BauGB
stattfinden.
Finanzielle
Auswirkungen: |
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Ausgabe oder Aufwendung |
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Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung |
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Überplanmäßige
und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen (§100 HGO) Deckungsvorschlag |
Friedberg (Hessen), den |
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( Unterschrift
FB Finanzen) |