Sitzung: 29.10.2020 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 38, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 16-21/1651
Stadtverordnetenvorsteher
Hollender verweist auf den § 25 HGO „Widerstreit der Interessen“.
Beschluss:
Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 51
„Auf dem Bock“, 3. Änderung in Friedberg Kernstadt wird die vorliegende
Veränderungssperre gemäß § 14 und § 16 BauGB mit dem Inhalt als Satzung
beschlossen, dass
- Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht
durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden dürfen;
- erhebliche oder wesentliche wertsteigernde
Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen
nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht
vorgenommen werden dürfen.
Der Geltungsbereich ist im Lageplan der Satzung der
Veränderungssperre dargestellt (siehe Anlage 1 der Vorlage).
Abstimmungsergebnis: