Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 38, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Stadtverordnetenvorsteher Hollender verweist auf den § 25 HGO „Widerstreit der Interessen“.

 

Beschluss:

 

Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 51 „Auf dem Bock“, 3. Änderung in Friedberg Kernstadt wird die vorliegende Veränderungssperre gemäß § 14 und § 16 BauGB mit dem Inhalt als Satzung beschlossen, dass

 

  1. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden dürfen;
  2. erhebliche oder wesentliche wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden dürfen.

 

Der Geltungsbereich ist im Lageplan der Satzung der Veränderungssperre dargestellt (siehe Anlage 1 der Vorlage).

 


 

Abstimmungsergebnis: