Betreff
Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 51 "Auf dem Bock", 3. Änderung
Vorlage
16-21/1651
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 51 „Auf dem Bock“, 3. Änderung in Friedberg Kernstadt wird die vorliegende Veränderungssperre gemäß § 14 und § 16 BauGB mit dem Inhalt als Satzung beschlossen, dass

 

  1. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden dürfen;
  2. erhebliche oder wesentliche wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden dürfen.

 

Der Geltungsbereich ist im Lageplan der Satzung der Veränderungssperre dargestellt (siehe Anlage 1  der Vorlage).

 

 


Sach- und Rechtslage:

 

Parallel zur Aufstellung des o. a. Bebauungsplanes Nr. 51 „Auf dem Bock“, 3. Änderung in Friedberg Kernstadt soll gemäß § 14 BauGB eine Veränderungssperre erlassen werden (s. Anlage 1 der Vorlage), um Nutzungsänderungen innerhalb des Gebietes vorzubeugen, welche die Einhaltung der künftigen Festsetzungen für den Geltungsbereich erschweren oder verhindern könnten.

 

Der Geltungsbereich für die Veränderungssperre umfasst den Geltungsbereich des Bebauungsplanes  Nr. 51 „Auf dem Bock“, 3. Änderung in Friedberg Kernstadt, wie im  Lageplan der Veränderungssperre dargestellt (siehe Anlage 1 der Vorlage).

 

Wesentliche Zielsetzungen des Bebauungsplanes:

zur Deckung des bestehenden Bedarfes an Kitaplätzen sollen im Rahmen der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 51 „Auf dem Bock“, 3. Änderung, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Erhalt einer bislang gewerblich betriebenen 4-gruppigen Kindertagesstätte und die planungsrechtliche Voraussetzung zur Einrichtung einer weiteren 8-gruppigen Kindertagesstätte geschaffen werden.

Die optimale verkehrliche Anbindung durch die B3, einer Bushaltestelle direkt vor der Haustür und der Bahnanschluss Friedberg Süd, sprechen für diesen Standort, der dadurch für anspruchsberechtigte Eltern aus dem gesamten Stadtgebiet (Friedberg inkl. seiner Stadtteile) gut erreichbar ist.

Die Inanspruchnahme dieses bestehenden Standortes ermöglicht die Nutzung bereits versiegelter Flächen innerhalb der vorhandenen Bebauung zur Erfüllung der städtischen Pflichtaufgabe „Kinderbetreuung“.

 

 


 

Finanzielle Auswirkungen:

JA

x

NEIN

Haushaltsjahr

 

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

Produkt

 

Kostenstelle

 

Investitionsnummer

 

Sachkonto

 

Einnahme oder

Ertrag

Ausgabe oder Aufwendung

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung

JA

NEIN

Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen (§100 HGO)

Deckungsvorschlag

Friedberg (Hessen), den

Haushaltsjahr

 

 

Kostenstelle

 

Sachkonto

 

Produkt

 

Investitionsnummer

 

( Unterschrift FB Finanzen)