Anmerkung:

Das Rederecht für Gäste wird erteilt. Ansässige Bürger haben Fragen zu dem Bebauungsplan. Das Bauamt beantwortet den Gästen diese Fragen.

 

Beschluss:

Mit dem vorliegenden Entwurf des Bebauungsplans Nr. 30, "Zuckerfabrik", Teil I, 4. Änderung einschließlich der Begründung wird die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Die Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB werden gem. § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Auslegung eingeholt.