Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 39, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Nach der erfolgten Umsetzung der Beschlussvorlage 16 – 21 / 0155 und der damit erreichten Schuldenfreiheit des Stadtjugendring Friedberg e. V. wird die in diesem Zusammenhang laut Beschluss vom 29.09.2016 (DS-Nr. 16-210102) vorgenommene Aufteilung des Zuschusses an den Stadtjugendring in die Sachkonten 6993016 – „Aufwendungen Jugendkulturarbeit“ unter Pos. 13 und 7128014 – „Zuschuss f. lfd. Zwecke – Stadtjugendring“ unter Pos. 15 aufgehoben.

Der Gesamtbetrag beider Sachkonten wird nunmehr wieder unter Pos 15 – Aufw. f. Zuweisungen und Zuschüsse s. bes. Finanzaufwand -, Sachkonto 7128014 ausgewiesen und nach Testierung der ordnungsgemäßen Kassenführung des Vorjahres durch den Fachdienst Revision des Wetteraukreises als allgemeiner Zuschuss für die satzungsgemäßen Zwecke des Vereins abrufbar gemacht.


Abstimmungsergebnis: