Betreff
Zuschuss Stadtjugenring Friedberg e. V.
Vorlage
16-21/1423
Aktenzeichen
50/3-Um/SKö
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

Nach der erfolgten Umsetzung der Beschlussvorlage 16 – 21 / 0155 und der damit erreichten Schuldenfreiheit des Stadtjugendring Friedberg e. V. wird die in diesem Zusammenhang laut Beschluss vom 29.09.2016 (DS-Nr. 16-210102) vorgenommene Aufteilung des Zuschusses an den Stadtjugendring in die Sachkonten 6993016 – „Aufwendungen Jugendkulturarbeit“ unter Pos. 13 und 7128014 – „Zuschuss f. lfd. Zwecke – Stadtjugendring“ unter Pos. 15 aufgehoben.

Der Gesamtbetrag beider Sachkonten wird nunmehr wieder unter Pos 15 – Aufw. f. Zuweisungen und Zuschüsse s. bes. Finanzaufwand -, Sachkonto 7128014 ausgewiesen und nach Testierung der ordnungsgemäßen Kassenführung des Vorjahres durch den Fachdienst Revision des Wetteraukreises als allgemeiner Zuschuss für die satzungsgemäßen Zwecke des Vereins abrufbar gemacht.

 


Sach- und Rechtslage:

 

Das bis zum Jahr 2016 unter der Ägide des Stadtjugendring Friedberg e. V. veranstaltete, ehrenamtlich organisierte Soundgarden – Festival schloss im letzten Jahr seiner Durchführung, mit einem Defizit ab, das nicht über Rücklagen des Vereins gedeckt werden konnte.

Um eine Insolvenz des Vereins zu vermeiden und in Anerkennung des ehrenamtlichen Engagements zahlreicher Jugendlicher im Stadtjugendring, beschloss der Magistrat in seiner Sitzung vom 2.10.2016 die Entschuldung des Vereins vorzunehmen und hierfür den jährlichen, städtischen Zuschuss an den Stadtjugendring Friedberg e. V. für die drei Folgejahre 2017 bis 2019 jeweils um € 2.660,00 zu kürzen und somit auf € 7.334,00 zu beschränken.

In seiner Sitzung zuvor hatte der Magistrat am 29.09.2016 beschlossen, den bis dahin bestehenden Haushaltsposten „Zuschuss f. lfd. Zwecke – Stadtjugendring“ (Sk 7128014) – aufzuteilen in einen allgemeinen Zuschuss an den Stadtjugendring in Höhe von € 1.000,00 unter dem bisherigen Sachkonto, Position 15 (Zuschüsse und Zuwendungen) und einem neuen Sachkonto „Jugendkulturarbeit“ unter Position 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) mit einem Ansatz von € 10.000,00.

 

Konnten direkte Zuschüsse an den Stadtjugendring seitdem von Sk 7128014 wie bisher nach Kassenprüfung der Revision des Wetteraukreises bis zu einer Höhe von € 1.000,00 erfolgen, mussten für eine Kostenübernahme von Maßnahmen der Jugendkulturarbeit aus Mitteln des Sk 6993016 – „Aufwendungen Jugendkulturarbeit“ unter Pos. 13 nun jeweils Kalkulationen und Einzelanträge gestellt werden.

Um Überzahlungen und in Folge Rückzahlungen zu vermeiden, wurden in der Regel vor den Veranstaltungsterminen zunächst zwei Drittel der kalkulierten Kosten zur Auszahlung an den SJR gebracht. Im Nachgang erfolgte schließlich die Endabrechnung mit der Prüfung der Belege durch die Jugendpflege und die Abschlusszahlung.

Diese Praxis hat sich aus Sicht der Jugendpflege als aufwändig, umständlich und für die angestrebte Unterstützung der Jugend- und Jugendkulturarbeit, insbesondere der Förderung ehrenamtlichen Engagements als hemmend erwiesen. Die städtische Jugendpflege hält daher eine Rückkehr zum ursprünglichen Verfahren für sinnvoll und unterstützt den Vorstand des Stadtjugendrings Friedberg in seinem Bestreben, die derzeit auf zwei Sachkonten ausgewiesenen Beträge zusammenzufassen und wieder als direkten Zuschuss an den Stadtjugendring für die satzungsgemäßen Zwecke des Vereins verfügbar zu machen, wie dies im Schreiben des SJR vom 4.02.2020 zum Ausdruck gebracht wird.

In Anbetracht der immer weiter anwachsenden demokratiekritischen Bewegungen und Stimmungen im ganzen Land und darüber hinaus müssen demokratische Jugendstrukturen gestärkt und die Möglichkeit erhalten, diese Werte selbstständig zu erfahren und zu leben.

Anlage/n:

 

Schreiben des Stadtjugendring Friedberg e. V. – Vorstands vom 04.02.2020

 


 

Finanzielle Auswirkungen:

JA

X

NEIN

Haushaltsjahr

 

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

Produkt

 

Kostenstelle

 

Investitionsnummer

 

Sachkonto

 

Einnahme oder

Ertrag

Ausgabe oder Aufwendung

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung

JA

NEIN

Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen (§100 HGO)

Deckungsvorschlag

Friedberg (Hessen), den

Haushaltsjahr

 

 

Kostenstelle

 

Sachkonto

 

Produkt

 

Investitionsnummer

 

( Unterschrift FB Finanzen)