Sitzung: 05.09.2018 Ortsbeirat des Stadtteils Kernstadt
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 16-21/0813
Beschluss:
A)
Behandlung
der Anregungen aus der öffentlichen Auslegung
(Anmerkung: In der Anlage 1 der Vorlage sind die eingegangenen Stellungnahmen jeweils dem Beschlussvorschlag mit Begründung sowie allgemeinen Anmerkungen zu vorgebrachten Hinweisen gegenübergestellt.)
Stellungnahme des
Wetteraukreises vom 03.07.2018
Bauordnung:
Beschluss zu �:
Pkt.1:
Die Anregung wird dahingehend berücksichtigt, dass die Differenzierung zwischen SO 1 und SO 2 entfällt. Es erfolgt nur die Festsetzung Sondergebiet SO.
Begründung:
Die Unterscheidung des Sondergebietes in zwei Baugebiete ist nicht erforderlich, da die zulässige Art der baulichen Nutzung in beiden Baugebieten gleich ist.
Pkt. 2:
Die Anregung wird berücksichtigt. Als unterer Bezugspunkt wird die Höhe der angrenzenden öffentlichen Verkehrsfläche festgesetzt.
Pkt. 3:
Die Anregung wird berücksichtigt. Im SO wird eine Mindestfläche zur Dachbegrünung in m² festgesetzt (mindestens 100m²).
Anmerkung zu Hinweise:
Nach bisheriger Planung werden die Verkaufsflächen gegenüber der bisherigen Nutzung als Kaufhaus nicht erhöht. Die bisherige Verkaufsfläche liegt bei insgesamt ca. 6.600 m².
Laut Planung ist derzeit eine Verkaufsfläche von ca. 6.300 m² geplant. Selbst bei einer möglichen Nutzung des Dachgeschosses als Verkaufsfläche wird die Gesamtverkaufsfläche von ca. 6.600 m² nicht wesentlich erhöht. Aufgrund der gegebenen Gebäudekubatur, die gem. Bebauungsplan unverändert bleibt, ist eine Erhöhung der Verkaufsfläche über das bestehende Maß nicht möglich.
Denkmalschutz:
Anmerkung zu :
Die Hinweise beziehen sich auf nachfolgende Baugenehmigungsverfahren.
Im Bebauungsplan wird ein entsprechender Hinweis zum Denkmalschutz ergänzt.
B) Satzungsbeschluss gemäß § 10
(1) BauGB
1. Der vorliegende Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 12, Teil I "Kaiserstraße/ Färbergasse", 1. Änderung – Teil A in Friedberg – Kernstadt wird als Satzung beschlossen.
2. Die gemäß § 9 (4) BauGB in Verbindung mit § 91 (3) Satz 1 HBO als Festsetzung in den Bebauungsplanentwurf aufgenommenen bauordnungsrechtlichen Festsetzungen gemäß § 91 (1) HBO werden ebenfalls beschlossen.
3. Der vorliegende Entwurf der Begründung des Bebauungsplanes Nr. 12, Teil I "Kaiserstraße/ Färbergasse", 1. Änderung – Teil A in Friedberg – Kernstadt wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis: