Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

A)    Behandlung der Anregungen aus der öffentlichen Auslegung

 

(Anmerkung: In der Anlage 1 der Vorlage sind die eingegangenen Stellungnahmen jeweils dem Beschlussvorschlag mit Begründung sowie allgemeinen Anmerkungen zu vorgebrachten Hinweisen gegenübergestellt.)

 

Stellungnahme des Wetteraukreises vom 03.07.2018

 

Bauordnung:

 

Beschluss zu :

Pkt.1:

Die Anregung wird dahingehend berücksichtigt, dass die Differenzierung zwischen SO 1 und SO 2 entfällt. Es erfolgt nur die Festsetzung Sondergebiet SO.

 

Begründung:

Die Unterscheidung des Sondergebietes in zwei Baugebiete ist nicht erforderlich, da die zulässige Art der baulichen Nutzung in beiden Baugebieten gleich ist.

 

Pkt. 2:

Die Anregung wird berücksichtigt. Als unterer Bezugspunkt wird die Höhe der angrenzenden öffentlichen Verkehrsfläche festgesetzt.

 

Pkt. 3:

Die Anregung wird berücksichtigt. Im SO wird eine Mindestfläche zur Dachbegrünung in m² festgesetzt (mindestens 100m²).

 

Anmerkung zu Hinweise:

Nach bisheriger Planung werden die Verkaufsflächen gegenüber der bisherigen Nutzung als Kaufhaus nicht erhöht. Die bisherige Verkaufsfläche liegt bei insgesamt ca. 6.600 m². 

Laut Planung ist derzeit eine Verkaufsfläche von ca. 6.300 m² geplant. Selbst bei einer möglichen Nutzung des Dachgeschosses als Verkaufsfläche wird die Gesamtverkaufsfläche von ca. 6.600 m²  nicht wesentlich erhöht.  Aufgrund der gegebenen Gebäudekubatur, die gem. Bebauungsplan unverändert bleibt, ist eine Erhöhung der Verkaufsfläche über das bestehende Maß nicht möglich.

 

 

Denkmalschutz:

 

Anmerkung zu :

Die Hinweise beziehen sich auf nachfolgende Baugenehmigungsverfahren.

Im Bebauungsplan wird ein entsprechender Hinweis zum Denkmalschutz ergänzt.

 

B)    Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB

 

1.     Der vorliegende Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 12, Teil I "Kaiserstraße/ Färbergasse", 1. Änderung – Teil A in Friedberg – Kernstadt wird als Satzung beschlossen.

2.     Die gemäß § 9 (4) BauGB in Verbindung mit § 91 (3) Satz 1 HBO als Festsetzung in den Bebauungsplanentwurf aufgenommenen bauordnungsrechtlichen Festsetzungen gemäß § 91 (1) HBO werden ebenfalls beschlossen.

3.     Der vorliegende Entwurf der Begründung des Bebauungsplanes Nr. 12, Teil I "Kaiserstraße/ Färbergasse", 1. Änderung – Teil A in Friedberg – Kernstadt wird beschlossen.

 

 


Abstimmungsergebnis: