Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschluss:

 

Der Magistrat beschließt die Bildung der Haushaltsausgabereste im Ergebnishaushalt, der Haushaltseinnahme- und Haushaltsausgabereste im Finanzhaushalt  gem. § 21 Abs. 1, 2 GemHVO sowie deren Übertragung in das Haushaltsjahr 2018.


Abstimmungsergebnis: