Beschluss:
Der
Magistrat beschließt die Bildung der Haushaltsausgabereste im Ergebnishaushalt,
der Haushaltseinnahme- und Haushaltsausgabereste im Finanzhaushalt gem. § 21 Abs. 1, 2 GemHVO sowie deren
Übertragung in das Haushaltsjahr 2018.
Abstimmungsergebnis: