Sitzung: 04.05.2017 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: 16-21/0323
Nach kurzer Diskussion über die weiteren Entwicklungsmöglichkeiten des
Geländes lässt der Ausschussvorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen:
Beschluss:
1.
Der
Bebauungsplan Nr. 30 „Zuckerfabrik“, Teil I in Friedberg – Kernstadt wird gem.
§ 1 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren
geändert. Das Planverfahren erhält die Bezeichnung „Bebauungsplanes Nr. 30
Zuckerfabrik“, Teil I in Friedberg – Kernstadt, 3. Änderung“.
Der Geltungsbereich der 3. Änderung ist im anliegenden Lageplan
dargestellt (Anlage 1 der Vorlage).
2. Mit dem vorliegenden Entwurf des Bebauungsplans Nr. 30 „Zuckerfabrik“, Teil I in Friedberg – Kernstadt, 3. Änderung einschließlich der Begründung (Anlage 1 und 2 der Vorlage) wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3 Abs.1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.
Abstimmungsergebnis: