Beschluss: zurückgestellt

Erster Stadtrat Ziebarth teilt mit, die Hinweise der Revision nicht als Kritik, sondern als Chance und Handreichung zu verstehen, die man daher entspannt angegangen sei. Mit der Bearbeitung einzelner Punkte sei begonnen worden; diese sollen im nächsten Bericht nicht mehr erscheinen.

 

Vorsitzende Götz verweist auf die Vielzahl gravierender Kritikpunkte der Revision, die eine eingehende Beratung im Haupt- und Finanzausschuss erforderten. Da dies den Rahmen der Sitzung sprengen würde, unterbreitet sie folgenden

 

Verfahrensvorschlag:

 

Es wird eine Sondersitzung des Haupt- und Finanzausschusses anberaumt, die ausschließlich den „Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2009“ zum Thema hat. Die wesentlichen zu klärenden Punkte sollen in der aktuellen Sitzung gesammelt werden. Zu diesen soll die Verwaltung den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses rechtzeitig bis zur Sondersitzung eine schriftliche Stellungnahme zukommen lassen. Die Terminabsprache soll unter Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“ erfolgen.

 

Die Ausschussmitglieder erklären sich mit diesem Verfahrensvorschlag einverstanden. Sie benennen verschiedene Kritikpunkte aus dem Prüfbericht. Kritisch wird auch angemerkt, dass die Prüfungsfeststellungen der Revision in der Beschlussvorlage des Magistrats keinerlei Erwähnung finden und verwaltungsseitig hierzu keine Stellung bezogen wurde.

 

Vorsitzende Götz fragt an, ob seitens der Ausschussmitglieder analog zur Verfahrensweise bei Jahresabschlüssen der Eigenbetriebe gewünscht wird, dass das Revisionsamt des Wetteraukreises an der Sondersitzung teilnimmt, um Auskunft zu Prüfungsfeststellungen zu geben. Dies wird von den Ausschussmitgliedern befürwortet.

 

Zu folgenden Seiten bzw. Kritikpunkten des Prüfberichts des Revisionsamts erwartet der Ausschuss ein schriftliche Stellungnahme der Verwaltung:

 

- Seite 7 + 8      2.4 Unregelmäßigkeiten in der Rechnungslegung
                        2.5 Prüfungsfeststellungen

- Seite 8            Welche Prüfungsfeststellungen sind „der Verwaltungsleitung mitgeteilt und von dieser                  anerkannt worden“ ?

- Seite 8            Wie setzen sich die 27 Nachbuchungen / Umbuchungen / Korrekturen in Höhe von 28,871 Mio € konkret zusammen ? (jeweils Angabe von Anlass und Höhe der 27 Einzelbuchungen)

- Seite 11          Gründe für die Unterbrechung der Prüfung, die dem Magistrat mitgeteilt wurden

- Seite 19          5.1.1 Internes Kontrollsystem (fehlende Trennung der Kassengeschäfte von der Buchführung, Möglichkeit der Änderung von Stammdaten, Einzelvollmachten für Bankkonten)
5.1.3 Bewirtschaftung und fehlende Überwachung der Aufwendungen und Auszahlungen

- Seite 20 - 22   5.1.4 Haushaltsüberschreitungen (wesentliche Abweichungen zwischen geplanten und tatsächlichen Investitionen nicht erläutert; Einhaltung der Budgets konnte nicht geprüft werden, da die systemseitige Einrichtung der Budgets fehlerhaft war; fehlende Beschlüsse gem. § 114 g HGO und fehlende Beteiligung des Landrats)  
5.1.5 Vergabeverfahren
5.1.6 Übertragbarkeit der Ansätze (fehlende Unterlagen bzgl. der Aufwendungen, fehlende Buchungsangaben bei den Investitionen)

- Seite 25          6.1 Außenprüfung (wesentliche Beanstandung hinsichtlich der privaten Nutzung von                                 Dienstfahrzeugen)

- Seite 28          eingeschränkter Bestätigungsvermerk

 

Ausschussmitglied Schmidt bittet zusätzlich um Stellungnahme, wann mit den Jahresabschlüssen 2010 bis 2012 zu rechnen ist.

 

Vorsitzende Götz weist darauf hin, dass der Haupt- und Finanzausschuss nach Abschluss der Beratung in der Sondersitzung nur über die Punkte 3 und 4 des Beschlussentwurfes beschließen kann, da die Punkte 1 und 2 allein den Magistrat betreffen, nicht den Ausschuss und die Stadtverordnetenversammlung. Bei Punkt 4 des Beschlussvorschlags der Verwaltung seien zusätzlich noch die Worte „und den Schlussbericht des Revisionsamtes“ zu streichen, da der Ausschuss und die Stadtverordnetenversammlung gemäß § 114 HGO nur über den geprüften Jahresabschluss selbst, nicht aber über den Bericht des Revisionsamtes beschließen kann.

 

Mit den obigen Hinweisen wird der Tagesordnungspunkt bis zur Sondersitzung des Haupt- und Finanzausschusses zurückgestellt.


Abstimmungsergebnis: