Betreff
Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2009 hier: Prüfung und Entlastung
Vorlage
11-16/0881-1
Aktenzeichen
20/0/St-Gru
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

1.         Der Magistrat nimmt den Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2009 und die dazugehörigen Anlagen zur Kenntnis.

 

2.         Gemäß § 113 HGO legt der Magistrat nach Abschluss der Prüfung durch das Revisionsamt den Jahresabschluss 2009 gem. § 114 HGO der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vor.

 

3.         Die im Haushaltsjahr 2009 festgestellten über- und außerplanmäßigen Ausgaben

gem. § 100 HGO in Höhe von 445.059,30 € werden beschlossen. Die Deckung erfolgte durch Minderaufwendungen anderer Budgets.

 

4.         Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gem. § 114 HGO den Jahresabschluss 2009 und den Schlussbericht des Revisionsamtes und erteilt dem Magistrat die Entlastung.

 


Sach- und Rechtslage:

 

Mit dem Jahresabschluss 2009 wird nunmehr der erste Abschluss nach Einführung der kommunalen Doppik vorgelegt. Der Jahresabschluss 2009 wurde mit Beschluss vom 31.03.2014 vom Magistrat aufgestellt. Im Anschluss daran erfolgte die Prüfung gem. § 128 HGO durch das Revisionsamt des Wetteraukreises. Das Ergebnis der Prüfung ist im Schlussbericht dargestellt. Dem Jahresabschluss 2009 der Stadt Friedberg (Hessen) wurde vom Revisionsamt ein eingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Durch Feststellungen des Revisionsamtes waren Korrekturen des Jahresabschlusses notwendig. Diese sind im endgültigen Jahresabschluss berücksichtigt.

 

Das Haushaltsjahr 2009 schließt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 5.776.479,50 € ab.

 

Gegenüber der ursprünglichen Planung ergibt sich somit eine Verbesserung in Höhe von 678.418 €. Diese Verbesserung ist hauptsächlich auf die Mehrerträge aufgrund von Vermögensveräußerungen zurückzuführen.