Sitzung: 02.07.2014 Ortsbeirat des Stadtteils Kernstadt
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 11-16/0947
A)
Behandlung
der Anregungen aus der öffentlichen Auslegung
(Anmerkung: In der Anlage 1 der Vorlage sind die eingegangenen
Stellungnahmen jeweils dem
Beschlussvorschlag gegenübergestellt.)
Stellungnahme
des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 22.05.2014
Beschluss
zu 1):
Die Hinweise zur Lage des Plangebietes im Heilquellenschutzgebiet
werden im Bebauungsplan
ergänzt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 11
Nein 0 Enthaltung 0
Anmerkung
zu 2):
Die genannten Auflagen und Bedingungen werden durch die
Festsetzungen des Bebauungsplans erfüllt. Eine Veränderung des Geländeniveaus
ist durch die Planung des Radweges nicht vorgesehen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 11
Nein 0 Enthaltung 0
Beschluss
zu 3):
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Anmerkungen:
1. Das Plangebiet wird bereits seit Jahrzehnten als Kleingartengebiet
genutzt.
2. Im Zuge des Radwegeneubaus wird ein Bodengutachten erarbeitet.
3. Eine Befestigung des Radweges mit einer wassergebundenen Decke ist
nicht vorgesehen. Durch das geplante Quergefälle des Radweges wird das
Niederschlagswasser in die seitlichen
Grünflächen abgeleitet und kann dort versickern.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 11
Nein 0 Enthaltung 0
Stellungnahme
der OVAG vom 19.05.2014
Beschluss:
Die Lage der 20 kV-Freileitung wird einschließlich
Schutzstreifen im Bebauungsplan dargestellt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 11
Nein 0 Enthaltung 0
Stellungnahme
von Hessen Mobil vom 21.05.14:
Beschluss
zu 1):
Eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung mit Hessen Mobil
wird getroffen, sobald die
Detailplanung vorliegt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 11
Nein 0 Enthaltung 0
Anmerkung
zu 2):
Eine Veränderung des Geländeniveaus ist durch die Planung
des Radweges nicht vorgesehen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 11
Nein 0 Enthaltung 0
Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
1.
Der vorliegende
Bebauungsplanentwurf Nr. Fr A6 „Viehweide“, 1. Änderung in Friedberg -
Kernstadt wird als Satzung beschlossen.
2. Die
gemäß § 9 (4) BauGB in Verbindung mit § 81 (3) Satz 1 HBO als Festsetzung in
den
Bebauungsplanentwurf aufgenommenen Vorschriften gemäß § 81 (1) HBO werden
ebenfalls
beschlossen.
3.
Der vorliegende Entwurf der Begründung des
Bebauungsplanes Nr. Fr A6 „Viehweide“,
1. Änderung, 1. Änderung in Friedberg - Kernstadt wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis: