Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0

A)    Behandlung der Anregungen aus der öffentlichen Auslegung

 

(Anmerkung: In der Anlage 1 der Vorlage sind die eingegangenen Stellungnahmen jeweils dem
Beschlussvorschlag gegenübergestellt.)

 

Stellungnahme des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 22.05.2014

 

Beschluss zu 1):

 

Die Hinweise zur Lage des Plangebietes im Heilquellenschutzgebiet werden im Bebauungsplan
ergänzt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen

Ja 11  Nein 0  Enthaltung 0

 

 

Anmerkung zu 2):

 

Die genannten Auflagen und Bedingungen werden durch die Festsetzungen des Bebauungsplans erfüllt. Eine Veränderung des Geländeniveaus ist durch die Planung des Radweges nicht vorgesehen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen

Ja 11  Nein 0  Enthaltung 0

 

 

Beschluss zu 3):

 

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Anmerkungen:

 

1.      Das Plangebiet wird bereits seit Jahrzehnten als Kleingartengebiet genutzt.

2.      Im Zuge des Radwegeneubaus wird ein Bodengutachten erarbeitet.

3.      Eine Befestigung des Radweges mit einer wassergebundenen Decke ist nicht vorgesehen. Durch das geplante Quergefälle des Radweges wird das Niederschlagswasser in die seitlichen
Grünflächen abgeleitet und kann dort versickern.

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen

Ja 11  Nein 0  Enthaltung 0

 

 

Stellungnahme der OVAG vom 19.05.2014

 

Beschluss:

 

Die Lage der 20 kV-Freileitung wird einschließlich Schutzstreifen im Bebauungsplan dargestellt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen

Ja 11  Nein 0  Enthaltung 0

 

 

Stellungnahme von Hessen Mobil vom 21.05.14:

 

Beschluss zu 1):

 

Eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung mit Hessen Mobil wird getroffen, sobald die
Detailplanung vorliegt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen

Ja 11  Nein 0  Enthaltung 0

 

 

Anmerkung zu 2):

 

Eine Veränderung des Geländeniveaus ist durch die Planung des Radweges nicht vorgesehen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen

Ja 11  Nein 0  Enthaltung 0

 

 

Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB

 

1.      Der vorliegende Bebauungsplanentwurf Nr. Fr A6 „Viehweide“, 1. Änderung in Friedberg -
Kernstadt wird als Satzung beschlossen.

2.     Die gemäß § 9 (4) BauGB in Verbindung mit § 81 (3) Satz 1 HBO als Festsetzung in den
Bebauungsplanentwurf aufgenommenen Vorschriften gemäß § 81 (1) HBO werden ebenfalls
beschlossen.

3.     Der vorliegende Entwurf der Begründung des Bebauungsplanes Nr. Fr A6 „Viehweide“,
1. Änderung, 1. Änderung in
Friedberg - Kernstadt wird beschlossen.


Abstimmungsergebnis: