Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 34, Nein: 0, Enthaltungen: 5

Stadtverordnetenvorsteher Hollender verweist auf § 25 -Widerstreit der Interessen-. Es nehmen alle Stadtverordneten an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt teil.

 

Beschluss:

 

Mit dem vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 87 „Erweiterung THM“ in Friedberg – Kernstadt und der Begründung wird die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB durchgeführt. Die Stellungnahmen der Behörden oder sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB werden gemäß § 4a (2) BauGB gleichzeitig mit der Auslegung eingeholt.


Abstimmungsergebnis: