Beschluss: Mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 28, Enthaltungen: 0

Stadtverordnetenvorsteher Hollender verweist auf § 25 HGO -Widerstreit der Interessen-.

 

Es nehmen alle Stadtverordneten an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt teil.

 

Antragstext:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.   Der städtebauliche Entwurf ist zu überarbeiten: Die in der Sach- und Rechtslage der Drucksache

11-16/0550 in Abschnitt II (Absatz: Im Mittelteil des Blocks…) dargelegte verdichtete Bauweise wird dahingehend geändert, dass den betroffenen Investoren angeboten wird, dass angestrebte Bauvolumen auf einer vergrößerten Fläche zu realisieren. Dabei soll entsprechend eines zu erarbeitenden Erhaltungskonzeptes ein Teil der großkronigen Bäume als „zu erhalten“ festgesetzt werden, um den Eingriff in die Biotopwerte zu begrenzen.

 

2.   Für die weiteren Anteile des Bebauungsplanes (Kindertagesstätte und „Norden des Baublocks) sollen in einem Erhaltungskonzept Anteile der großkronigen Bäume als „zu erhalten“ festgesetzt werden. Dies ist im Rahmen von Investorengesprächen und Bauvoranfragen geeignet zu kommunizieren.

 

3.   Der Aufstellungsbeschluss gemäß §2 (1) BauGB ist neu zu fassen. Dabei ist ein erweiterter Geltungsbereich auszuweisen, der es ermöglicht, die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen aus einer ggf. noch durchzuführenden Eingriffs-Ausgleichs-Bewertung bauplanungsrechtlich festzusetzen. Der Geltungsbereich der Ausgleichsflächen ist in räumlicher Nähe zum Wingert/Am Dachspfad auszuweisen. Eine Abgeltung durch Ausgleichszahlungen ist für den Bebauungsplan Nr. 85 nicht zu erlauben.

 

4.   Sind bereits gutachterliche Unterlagen erarbeitet, die die Auswirkungen der städtebaulichen Planabsichten für Dritte beurteilbarer machen, sind diese im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung öffentlich zur Verfügung zu stellen.

 

5.   Für die frühzeitige Beteiligung sind wesentliche Auswirkungen und Planungsabsichten noch zu beschreiben. Die Bedeutung der Straße „Am Dachspfad“ für die Stadtraumentwicklung, die einzig mögliche innerstädtische Nord-Süd Anbindung außer der West- Ostachse (heutige Panzerstraße) des Kasernengeländes, muss erfasst und die zu erwartende verkehrliche Bedeutung für Fußgänger, Rad und KFZ mit deren Auswirkungen beschrieben werden.

 

Stadtverordneter Uebelacker stellt folgenden

 

Änderungsantrag:

 

1.   Der städtebauliche Entwurf ist zu überarbeiten: Die in der Sach- und Rechtslage der Drucksache

11-16/0550 in Abschnitt II (Absatz: Im Mittelteil des Blocks…) dargelegte verdichtete Bauweise wird dahingehend geändert, dass den betroffenen Investoren angeboten wird, dass angestrebte Bauvolumen auf einer vergrößerten Fläche zu realisieren. Dabei soll entsprechend eines zu erarbeitenden Erhaltungskonzeptes ein Teil der großkronigen Bäume als „zu erhalten“ festgesetzt werden, um den Eingriff in die Biotopwerte zu begrenzen. Der Magistrat wird gebeten, die Wohnungsbau GmbH zu bitten, den betroffenen Investoren für das angestrebte Bauvolumen eine vergrößerte Fläche bereitzustellen.

 

Stadtverordneter Ertl stellt den Antrag auf Ausschussverweisung..

 

Nach reger Diskussion und diversen Ausführungen, zieht Stadtverordneter Ertl den Antrag auf Ausschussverweisung zurück.

 

Stadtverordnetenvorsteher Hollender lässt getrennt über die einzelnen Punkte abstimmen.

 

Antragstext:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.   Der städtebauliche Entwurf ist zu überarbeiten: Die in der Sach- und Rechtslage der Drucksache

11-16/0550 in Abschnitt II (Absatz: Im Mittelteil des Blocks…) dargelegte verdichtete Bauweise wird dahingehend geändert, dass den betroffenen Investoren angeboten wird, dass angestrebte Bauvolumen auf einer vergrößerten Fläche zu realisieren. Dabei soll entsprechend eines zu erarbeitenden Erhaltungskonzeptes ein Teil der großkronigen Bäume als „zu erhalten“ festgesetzt werden, um den Eingriff in die Biotopwerte zu begrenzen. Der Magistrat wird gebeten, die Wohnungsbau GmbH zu bitten, den betroffenen Investoren für das angestrebte Bauvolumen eine vergrößerte Fläche bereitzustellen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich abgelehnt

Ja 10  Nein 28  Enthaltung 0 

 

2.   Für die weiteren Anteile des Bebauungsplanes (Kindertagesstätte und „Norden des Baublocks) sollen in einem Erhaltungskonzept Anteile der großkronigen Bäume als „zu erhalten“ festgesetzt werden. Dies ist im Rahmen von Investorengesprächen und Bauvoranfragen geeignet zu kommunizieren.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich abgelehnt

Ja 10  Nein 28  Enthaltung 0 

 

3.   Der Aufstellungsbeschluss gemäß §2 (1) BauGB ist neu zu fassen. Dabei ist ein erweiterter Geltungsbereich auszuweisen, der es ermöglicht, die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen aus einer ggf. noch durchzuführenden Eingriffs-Ausgleichs-Bewertung bauplanungsrechtlich festzusetzen. Der Geltungsbereich der Ausgleichsflächen ist in räumlicher Nähe zum Wingert/Am Dachspfad auszuweisen. Eine Abgeltung durch Ausgleichszahlungen ist für den Bebauungsplan Nr. 85 nicht zu erlauben.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich abgelehnt

Ja 10  Nein 28  Enthaltung 0 

 

4.   Sind bereits gutachterliche Unterlagen erarbeitet, die die Auswirkungen der städtebaulichen Planabsichten für Dritte beurteilbarer machen, sind diese im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung öffentlich zur Verfügung zu stellen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich abgelehnt

Ja 10  Nein 28  Enthaltung 0 

 

5.   Für die frühzeitige Beteiligung sind wesentliche Auswirkungen und Planungsabsichten noch zu beschreiben. Die Bedeutung der Straße „Am Dachspfad“ für die Stadtraumentwicklung, die einzig mögliche innerstädtische Nord-Süd Anbindung außer der West- Ostachse (heutige Panzerstraße) des Kasernengeländes, muss erfasst und die zu erwartende verkehrliche Bedeutung für Fußgänger, Rad und KFZ mit deren Auswirkungen beschrieben werden.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich abgelehnt

Ja 10  Nein 28  Enthaltung 0 

 


Abstimmungsergebnis: