Sitzung: 16.05.2013 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: Mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 28, Enthaltungen: 0
Vorlage: 11-16/0610
Stadtverordnetenvorsteher Hollender verweist auf § 25 HGO -Widerstreit
der Interessen-.
Es nehmen alle Stadtverordneten an der Beratung und Beschlussfassung zu
diesem Tagesordnungspunkt teil.
Antragstext:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Der städtebauliche Entwurf ist zu überarbeiten: Die in
der Sach- und Rechtslage der Drucksache
11-16/0550
in Abschnitt II (Absatz: Im Mittelteil des Blocks…) dargelegte verdichtete
Bauweise wird dahingehend geändert, dass den betroffenen Investoren angeboten
wird, dass angestrebte Bauvolumen auf einer vergrößerten Fläche zu realisieren.
Dabei soll entsprechend eines zu erarbeitenden Erhaltungskonzeptes ein Teil der
großkronigen Bäume als „zu erhalten“ festgesetzt werden, um den Eingriff in die
Biotopwerte zu begrenzen.
2. Für die weiteren Anteile des Bebauungsplanes
(Kindertagesstätte und „Norden des Baublocks) sollen in einem Erhaltungskonzept
Anteile der großkronigen Bäume als „zu erhalten“ festgesetzt werden. Dies ist
im Rahmen von Investorengesprächen und Bauvoranfragen geeignet zu kommunizieren.
3. Der Aufstellungsbeschluss gemäß §2 (1) BauGB ist neu
zu fassen. Dabei ist ein erweiterter Geltungsbereich auszuweisen, der es
ermöglicht, die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen aus einer ggf. noch
durchzuführenden Eingriffs-Ausgleichs-Bewertung bauplanungsrechtlich
festzusetzen. Der Geltungsbereich der Ausgleichsflächen ist in räumlicher Nähe
zum Wingert/Am Dachspfad auszuweisen. Eine Abgeltung durch Ausgleichszahlungen
ist für den Bebauungsplan Nr. 85 nicht zu erlauben.
4. Sind bereits gutachterliche Unterlagen erarbeitet, die
die Auswirkungen der städtebaulichen Planabsichten für Dritte beurteilbarer
machen, sind diese im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung öffentlich zur
Verfügung zu stellen.
5. Für die frühzeitige Beteiligung sind wesentliche Auswirkungen
und Planungsabsichten noch zu beschreiben. Die Bedeutung der Straße „Am
Dachspfad“ für die Stadtraumentwicklung, die einzig mögliche innerstädtische
Nord-Süd Anbindung außer der West- Ostachse (heutige Panzerstraße) des
Kasernengeländes, muss erfasst und die zu erwartende verkehrliche Bedeutung für
Fußgänger, Rad und KFZ mit deren Auswirkungen beschrieben werden.
Stadtverordneter Uebelacker
stellt folgenden
Änderungsantrag:
1. Der städtebauliche Entwurf ist zu überarbeiten: Die in
der Sach- und Rechtslage der Drucksache
11-16/0550
in Abschnitt II (Absatz: Im Mittelteil des Blocks…) dargelegte verdichtete
Bauweise wird dahingehend geändert, dass den betroffenen Investoren
angeboten wird, dass angestrebte Bauvolumen auf einer vergrößerten Fläche zu
realisieren. Dabei soll entsprechend eines zu erarbeitenden
Erhaltungskonzeptes ein Teil der großkronigen Bäume als „zu erhalten“
festgesetzt werden, um den Eingriff in die Biotopwerte zu begrenzen. Der Magistrat wird gebeten, die Wohnungsbau
GmbH zu bitten, den betroffenen Investoren für das angestrebte Bauvolumen eine
vergrößerte Fläche bereitzustellen.
Stadtverordneter
Ertl stellt den Antrag auf Ausschussverweisung..
Nach reger
Diskussion und diversen Ausführungen, zieht
Stadtverordneter Ertl den Antrag auf Ausschussverweisung
zurück.
Stadtverordnetenvorsteher
Hollender lässt getrennt über die einzelnen Punkte abstimmen.
Antragstext:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Der städtebauliche Entwurf ist zu überarbeiten: Die in
der Sach- und Rechtslage der Drucksache
11-16/0550
in Abschnitt II (Absatz: Im Mittelteil des Blocks…) dargelegte verdichtete
Bauweise wird dahingehend geändert, dass den betroffenen Investoren
angeboten wird, dass angestrebte Bauvolumen auf einer vergrößerten Fläche zu
realisieren. Dabei soll entsprechend eines zu erarbeitenden
Erhaltungskonzeptes ein Teil der großkronigen Bäume als „zu erhalten“
festgesetzt werden, um den Eingriff in die Biotopwerte zu begrenzen. Der Magistrat wird gebeten, die Wohnungsbau
GmbH zu bitten, den betroffenen Investoren für das angestrebte Bauvolumen eine
vergrößerte Fläche bereitzustellen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich abgelehnt |
Ja 10 Nein 28 Enthaltung 0 |
2. Für die weiteren Anteile des Bebauungsplanes
(Kindertagesstätte und „Norden des Baublocks) sollen in einem Erhaltungskonzept
Anteile der großkronigen Bäume als „zu erhalten“ festgesetzt werden. Dies ist
im Rahmen von Investorengesprächen und Bauvoranfragen geeignet zu
kommunizieren.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich abgelehnt
Ja
10 Nein 28 Enthaltung 0
3. Der Aufstellungsbeschluss gemäß §2 (1) BauGB ist neu
zu fassen. Dabei ist ein erweiterter Geltungsbereich auszuweisen, der es
ermöglicht, die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen aus einer ggf. noch
durchzuführenden Eingriffs-Ausgleichs-Bewertung bauplanungsrechtlich
festzusetzen. Der Geltungsbereich der Ausgleichsflächen ist in räumlicher Nähe
zum Wingert/Am Dachspfad auszuweisen. Eine Abgeltung durch Ausgleichszahlungen
ist für den Bebauungsplan Nr. 85 nicht zu erlauben.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich abgelehnt |
Ja 10 Nein 28 Enthaltung 0 |
4. Sind bereits gutachterliche Unterlagen erarbeitet, die
die Auswirkungen der städtebaulichen Planabsichten für Dritte beurteilbarer
machen, sind diese im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung öffentlich zur
Verfügung zu stellen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich abgelehnt |
Ja 10 Nein 28 Enthaltung 0 |
5. Für die frühzeitige Beteiligung sind wesentliche
Auswirkungen und Planungsabsichten noch zu beschreiben. Die Bedeutung der
Straße „Am Dachspfad“ für die Stadtraumentwicklung, die einzig mögliche
innerstädtische Nord-Süd Anbindung außer der West- Ostachse (heutige
Panzerstraße) des Kasernengeländes, muss erfasst und die zu erwartende
verkehrliche Bedeutung für Fußgänger, Rad und KFZ mit deren Auswirkungen
beschrieben werden.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich abgelehnt |
Ja 10 Nein 28 Enthaltung 0 |
Abstimmungsergebnis: