Antragstext:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Der städtebauliche Entwurf ist zu überarbeiten: Die in
der Sach- und Rechtslage der Drucksache
11-16/0550
in Abschnitt II (Absatz: Im Mittelteil des Blocks…) dargelegte verdichtete
Bauweise wird dahingehend geändert, dass den betroffenen Investoren angeboten
wird, das angestrebte Bauvolumen auf einer vergrößerten Fläche zu realisieren.
Dabei soll entsprechend eines zu erarbeitenden Erhaltungskonzeptes ein Teil der
großkronigen Bäume als „zu erhalten“ festgesetzt werden, um den Eingriff in die
Biotopwerte zu begrenzen.
2. Für die weiteren Anteile des Bebauungsplanes
(Kindertagesstätte und „Norden des Baublocks) sollen in einem Erhaltungskonzept
Anteile der großkronigen Bäume als „zu erhalten“ festgesetzt werden. Dies ist
im Rahmen von Investorengesprächen und Bauvoranfragen geeignet zu
kommunizieren.
3. Der Aufstellungsbeschluss gemäß §2 (1) BauGB ist neu
zu fassen. Dabei ist ein erweiterter Geltungsbereich auszuweisen, der es
ermöglicht, die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen aus einer ggf. noch durchzuführenden
Eingriffs-Ausgleichs-Bewertung bauplanungsrechtlich festzusetzen. Der
Geltungsbereich der Ausgleichsflächen ist in räumlicher Nähe zum Wingert/Am
Dachspfad auszuweisen. Eine Abgeltung durch Ausgleichszahlungen ist für den
Bebauungsplan Nr. 85 nicht zu erlauben.
4. Sind bereits gutachterliche Unterlagen erarbeitet, die
die Auswirkungen der städtebaulichen Planabsichten für Dritte beurteilbarer
machen, sind diese im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung öffentlich zur
Verfügung zu stellen.
5. Für die frühzeitige Beteiligung sind wesentliche
Auswirkungen und Planungsabsichten noch zu beschreiben. Die Bedeutung der
Straße „Am Dachspfad“ für die Stadtraumentwicklung, die einzig mögliche
innerstädtische Nord-Süd Anbindung außer der West- Ostachse (heutige
Panzerstraße) des Kasernengeländes, muss erfasst und die zu erwartende
verkehrliche Bedeutung für Fußgänger, Rad und KFZ mit deren Auswirkungen
beschrieben werden.