Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 41, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

1.   Der Bebauungsplan Nr. 40 „Südlich der Straße Im Krämer“, wird für den im Lageplan (Anlage 1) dargestellten Geltungsbereich (Flur 15, Flurstück 8/25) im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB geändert. Das Planverfahren erhält die Bezeichnung „1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 40 „Südlich der Straße Im Krämer“ in Friedberg/ Hessen.

 

2.   Mit dem vorliegenden Plankonzept (Anlage 2, 2a) sowie dem Entwurf einer Begründung (Anlage 3), wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Unterrichtung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

 


Abstimmungsergebnis: