Beschlussentwurf:
1. Der Bebauungsplan Nr. 40 „Südlich der Straße Im Krämer“, wird für den im Lageplan (Anlage 1) dargestellten Geltungsbereich (Flur 15, Flurstück 8/25) im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB geändert. Das Planverfahren erhält die Bezeichnung „1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 40 „Südlich der Straße Im Krämer“ in Friedberg/ Hessen.
2.
Mit dem vorliegenden Plankonzept (Anlage 2, 2a)
sowie dem Entwurf einer Begründung (Anlage 3), wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1
BauGB sowie die Unterrichtung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.
Sach- und Rechtslage:
I. Anlass und Ziel der Planung:
Der Rewe Markt „Im Krämer“ beabsichtigt eine
bauliche Erweiterung des bestehenden Marktes. Geplant ist eine Vergrößerung der
Verkaufsfläche um ca. 240 m². Die im Bebauungsplan festgesetzte max.
Verkaufsfläche von 1.400 m² wird dadurch leicht überschritten 1.460 m²). Durch
den geplanten Anbau wird die derzeit festgesetzte Baugrenze zur Straße Im
Krämer um ca. 2,60 überschritten. Dadurch ergibt sich auch eine Erhöhung und
Überschreitung der festgesetzten Grundfläche um ca. 410 m².
Zur Umsetzung der Planung ist eine Änderung
des Bebauungsplans erforderlich.
Die geplante Vergrößerung des Rewe-Marktes
soll dazu dienen, insbesondere regionale Produkte umfangreicher und besser
präsentieren zu können.
Ziel der Planung
ist es, die planungsrechtlichen Grundlagen für eine bauliche Erweiterung des
bestehenden Rewe-Marktes zu schaffen.
II. Planungskonzept:
Geplant ist ein
Anbau mit einer Tiefe von 4,50 m und einer Länge von ca. 48 m an die bestehende
1-geschossige Verkaufshalle in Richtung Norden zum Parkplatz. Durch den Anbau
entfallen die direkt vor dem Gebäude befindlichen Stellplätze. Im Anschluss an
den westlichen Carport sind zwei zusätzliche offene Stellplätze vorgesehen. Da
bisher mehr Stellplätze wie nach der Stellplatzsatzung erforderlich,
nachgewiesen wurden, ist der Stellplatznachweis gem. Stellplatzsatzung der
Stadt Friedberg auch nach der Erweiterung erfüllt.
Die
Einkaufswagenboxen auf bisherigen Stellplätzen entfallen, die Einkaufswagen
werden direkt neben dem Zugang zum Markt angeordnet.
Durch den Anbau
erhöht sich die Verkaufsfläche des Rewe-Marktes von derzeit 1.220 m² auf ca. 1.460 m².
III. Vereinfachtes
Änderungsverfahren:
Durch die Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 40 „Südlich der Straße Im Krämer“, werden die Grundzüge
der Planung nicht berührt:
·
die Art
der baulichen Nutzung und deren Zweckbestimmung bleiben bestehen
·
die
Erhöhung der Verkaufsfläche ist nur geringfügig, sodass dadurch keine negativen
städtebaulichen und versorgungsstrukturellen Auswirkungen auf zentrale
Versorgungsbereiche in Friedberg und im Umland zu erwarten sind
·
die
Ziele des Regionalen Flächennutzungsplans werden eingehalten
·
durch
den vorgesehenen Anbau erfolgt keine zusätzliche Versiegelung bisher unbebauter
Flächen
·
die für
die Erweiterung notwendigen Parkplätze können auf dem Grundstück nachgewiesen
werden
Die Stadt Friedberg
kann daher nach § 13 BauGB das vereinfachte Verfahren anwenden, da
„1.
die Zulässigkeit von Vorgaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung
nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach
Landesrecht unterliegen, nicht vorbereitet oder begründet wird und
2 .
keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe
b genannten Schutzgüter bestehen.“
Gemäß § 13 Abs. 3
BauGB wird im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4,
von dem Umweltbericht nach § 2a abgesehen. § 4c BauGB (Überwachung von
erheblichen Umweltauswirkungen) ist nicht anzuwenden.