hier: Öffnung der Kindertagesstätten
Antragstext:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die
Stadtverordnetenversammlung fordert den Magistrat der Stadt Friedberg dazu auf,
den Umfang der Betreuungsangebote in den Friedberger Kitas im Rahmen des sog.
eingeschränkten Regelbetriebs deutlich auszuweiten.
Insbesondere
soll
· Die
tägliche Betreuungszeit vorerst auf 16:00 h ausgeweitet werden.
· Kinder,
berufstätiger Eltern bei nachgewiesenem Bedarf eine Betreuung an bis zu 5 Tagen
ermöglicht werden. Nach Möglichkeit sollen dabei zu zuerst Eltern
berücksichtigt werden, die Ihrer Erwerbstätigkeit nicht von zu Hause nachgehen
können
· Die
Neuaufnahme von Kindern berufstätiger Eltern möglich sein, auch wenn diese
keinen Anspruch auf Notbetreuung haben.
Zur Realisierung dieser Maßnahmen befürworten
wir:
· Die
Aufstockung der Gruppengröße gemäß den Richtlinien des KiFög
· Die
schnellstmögliche Aufstockung des pädagogischem Personals. Falls nötig ist
hierzu kurzfrisitig eine Sondersitzung der SVV zur Anpassung des Stellenplans
einzuberufen.
· Die
zusätzliche Einstellung von festem nicht-pädagogischen Personal zur Abdeckung
des
Mehraufwands
an Reinigungs- und Hygienetätigkeiten. Gegebenfalls kann hier mit externen
Dienstleistern
zusammen gearbeitet werden.
Zur
Wahrung des Gesundheitsschutz der Beschäftigten fordern wir:
· Die
Stadt unterstützt alle Beschäftigten in den Kitas bei der Durchführung
regelmäßiger Tests auf das SARS-COV-2 Virus (z.B. durch Freistellung, sofern
möglich Organisation und Durchführung in der Einrichtung, Übernahme
unvermeidbarer Kosten)
· Die
Stadt bemüht sich um die Durchführung von regelmäßigen Gruppentests (alle
Kinder und Betreuer einer Gruppe werden gemeinsam in einer Probe getestet, bei
positivem Befund sind Maßnahmen zu ergreifen und Einzeltests nötig).
· Die
wissenschafltiche Erkenntnislage zur Infektionsgefahr in
Kinderbetreungseinrichtungen wird
regelmäßig
geprüft. Der Betreuungsbetrieb wird den Erkenntnissen angepasst.
· Für
Beschäftigte, die einer Risiko-Gruppe angehören soll der Einsatz in der
Einrichtung freiwillig sein.