Anfrage der SPD-Fraktion vom 01.April 2019
Bezug: StVV vom 27.06.2019
DS-Nr. 16-21/1068
Teil 1 des
Antrags: Einladung
Mitarbeiter der Architektenkammer
Gemäß Auskunft von Kammermitglied Herrn Klie
erläutert die Architektenkammer gerne in
der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am Donnerstag, den 21.11.2019,
19.00 Uhr das Dienstleistungs-Angebot eines Temporären Gestaltungsbeirates.
Hierbei wird anhand einer PowerPoint Präsentation diese Dienstleistung der
Architektenkammer erläutert, und eine grobe Kostenübersicht und das Prozedere
dargestellt. Außerdem kann auch über Erfahrungen berichtet werden.
Teil
2 des Antrags: Befragung mit bereits vor Ort tätigen
Gestaltungsbeiräten
Es wurde der Focus auf mit Friedberg
vergleichbare Kommunen gerichtet (Einwohnerzahl). (Darmstadt, Wiesbaden, Kassel
und Mainz, die über Gestaltungsbeiräte verfügen, wurden nicht befragt.)
Seitens der Planungsabteilung wurden
folgende hessische Kommunen nach ihren Erfahrungen mit dem Thema
„Gestaltungsbeirat“ telefonisch befragt: Bad Nauheim (ca. 31000 EW), Butzbach
(ca. 26.000 EW), Bad Vilbel (ca. 34.000 EW), Friedrichsdorf (ca. 25.000 EW),
Rosbach (ca. 13.000 EW), Usingen (ca. 15.000 EW), Gießen (ca. 83.000 EW),
Kronberg (ca. 17.550 EW), Oberursel (ca. 45.8000 EW), Wetzlar (ca.51000 EW) und
Eschwege (ca. 20.000 EW).
Diese Befragung hat folgendes Ergebnis:
Gestaltungsbeirat
vorhanden?
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Die Stadt Eschwege hatte ca. 10 Jahre einen
Gestaltungsbeirat, seit 2 ½ Jahren aber nicht mehr.
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Keine der anderen Städte hat noch oder hatte einen
Gestaltungsbeirat.
Erfahrung
mit Gestaltungsbeirat?
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Ein Fachbereichsleiter hatte bei einem vorherigen
Arbeitgeber Erfahrungen mit einem Gestaltungsbeirat, die er allerdings nicht
positiv bewertet. Seiner Auffassung nach werden Verfahren gelähmt, es wird
keine Verantwortung übernommen, Zusammenarbeit ist nicht dynamisch, es entstand
der Eindruck, dass auch eigene Interessen verfolgt werden. Aus seiner
persönlichen Erfahrung unterstützt er die Einrichtung eines Gestaltungsbeirates
in seinem aktuellen Arbeitsumfeld nicht.
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In einer anderen befragten Stadt gab es zeitweise,
für die Entwicklung einer innerstädtischen Fläche (Konversion), einen objektbezogenen Gestaltungsbeirat. Diese Arbeit wurde positiv
bewertet
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4 Befragte haben geantwortet, dass Gestaltung mit
Hilfe von Gestaltungssatzungen erfolgt
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3 Befragte haben geäußert, dass kein Interesse an
einem Gestaltungsbeirat besteht, es noch nie Thema war oder dieser politisch
nicht gewollt ist
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3 Befragte hatten ebenfalls SPD-Prüfaufträge, davon
wurden 2 noch nicht abschließend beraten und einer von der StVV abgelehnt
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1 Befragter äußerte: Kein Interesse an der
Einrichtung eines Gestaltungsbeirates
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2 Befragte äußerten, dass das Thema immer wieder
mal diskutiert wird, aber kein
Handlungsbedarf gesehen wird
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1 Befragter äußerte, dass aktuell ein ISEK
aufgestellt wird, und man mit den darin formulierten Zielen zur Gestaltung umgehen
wird
Temporärer
Gestaltungsbeirat als Kammerdienstleistung
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In keiner der befragten Städte war ein temporärer
Gestaltungsbeirat tätig
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In einer Stadt wurde das Angebot eines temporären
Gestaltungsbeirates durch die AKH in den Gremien vorgestellt