hier: Ergebnisbericht
A) aus der gemeinsamen Ortsbegehung am 08.12.2017
B) Stellungnahme zum Vorschlag der UWG - Fraktion
Mitteilungstext:
Seitens der Straßenverkehrsbehörde
ergeht in Abstimmung mit den zu beteiligenden Behörden zum Vorschlag zur
Verlegung des Schulweges und nach erfolgter Ortsbegehung folgende
Stellungnahme:
A) Ergebnisbericht aus der gemeinsamen Ortsbegehung am
08.12.17:
Unter Teilnahme des Bürgermeister, der Schulleitung der Musterschule, deren
Elternvertretung, des Regionalen Verkehrsdienstes Wetterau-Polizei, des Amtes
für Stadtentwicklung, Liegenschaften und Rechtswesen und des Amtes für
öffentliche Sicherheit und Ordnung wurden 2
mögliche Varianten für die Verlegung des Schulweges in Betracht gezogen.
Die Schulkinder sollten an der Kreuzung
Gebrüder-Lag-Straße / Barbarastraße / Fauerbacher Straße die jeweilige Fahrbahn
über die bestehenden Fußgängerüberweg (FGÜ) so queren, dass sie auf den
südlichen Gehweg der Gebrüder-Lang-Straße (unter der Unterführung) gelangen.
Als weitere Querungsmöglichkeit sollte dann
der bestehenden FGÜ am Kreisverkehrsplatz Haagstraße genutzt werden. Die Sichtweiten
sind dort von allen 3 Knotenpunktzufahrten mehr als ausreichend. Die Lage
dieses FGÜ im Einmündungsbereich wirkt sich zudem positiv auf die Sicherheit
aus, da die Fahrzeugführer ihre Geschwindigkeit aufgrund der Wartepflicht
ohnehin verlangsamen müssen.
Aus diesem Grund bietet ein FGÜ in
Einmündungsbereichen grundsätzlich mehr Sicherheit als ein FGÜ auf freier
Strecke. Dies lässt sich auch dadurch ableiten, dass der Verordnungsgeber bei
FGÜ in wartepflichtigen Zufahrten geringere Anforderungen an deren
Ausgestaltung stellt (Verwaltungsvorschrift StVO zu § 26). Dann wird der Gehweg
auf der westlichen Seite der Haagstraße genutzt bis zur Einmündung Hanauer
Straße, welche dann gequert wird.
Die
1. Variante (und von allen Anwesenden der
Ortsbegehung favorisierte) ist dann die Querung der Haagstraße über eine
neu zu installierende / zu bauende Querungshilfe bzw. Mittelinsel, um durch die
Kleine Klostergasse zur Musterschule zu gelangen. Ob die erforderlichen Flächen
vorhanden und Schleppkurven für LKW gegeben sind, wird vom Amt für
Stadtentwicklung, Liegenschaften und Rechtswesen geprüft.
Die
2. Variante ist die Querung der Haagstraße über den Konrad-Adenauer-Platz, welcher
dafür an der Stelle entsprechend baulich umgestaltet werden muss.
Bei beiden
Varianten werden z.Zt. die erforderlichen Kosten durch das Amt für
Stadtentwicklung, Liegenschaften und Rechtswesen ermittelt und müssen
bereitgestellt werden.
B)
Stellungnahme zum Vorschlag der
UWG-Fraktion:
Bei der Anordnung eines Fußgängerüberweges
(FGÜ) handelt es sich um Verkehrszeichen (VZ 293) gemäß der
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und darf nur dort angeordnet werden, wo es
aufgrund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist (siehe § 49 Abs. 9
Satz 1 StVO). Das Erfordernis dem Fußgängerverkehr durch einen FGÜ gegenüber
dem Fahrzeugverkehr Vorrang zu gewähren, ergibt sich dann, wenn der
Fußgängerverkehr nicht sicher über die Straße kommt. Dies ist nur dann der Fall,
wenn gewisse Fahrzeugaufkommen vorhanden sind und das
Fußgängerverkehrsaufkommen es nötig macht.
Die durch das Bundesministerium für Verkehr
und digitale Infrastruktur bekanntgegebenen Richtlinien für die Anlage und
Ausgestaltung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ) enthalten Einsatzgrenzen für die
Errichtung eines FGÜ, die auch den Sonderweg „Schulweg“ mit entsprechend
geringeren Anforderungen berücksichtigen. Der FGÜ in der Haagstraße zwischen
Konrad-Adenauer-Platz und dem Kreisverkehrsplatz am Goldenen Fass soll laut
Vorschlag in einer Tempo-30-Zone eingerichtet werden. Dies ist in der Regel
entbehrlich (vgl. R-FGÜ, Nr. 2.1), da dort überwiegend nur Ziel- und
Quellverkehr stattfindet. Durchgangsverkehr findet im vorliegenden Fall entlang
der Alten Bahnhofstraße statt. Dass die Einsatzgrenzen der R-FGÜ erreicht
werden, ist nicht zu erwarten. Eine Verlegung des FGÜ in der Haagstraße
zwischen den Kreisverkehrsanlagen am Goldenen Fass und der Bahnunterführung
kann ebenfalls nicht in Betracht kommen, da zum einen der FGÜ direkt an der
Kreisverkehrsanlage zurückgebaut / entfernt werden müsste, hierbei jedoch eine
Veränderungssperre besteht, d.h. beim Bau der Anlage wurden Fördermittel
bezogen, welche bei einer Umgestaltung zurückgezahlt werden müssten. Zum
anderen würde der neu errichtete FGÜ auf freier Strecke liegen, was ein
erhöhtes Gefährdungspotential darstellen würde, da höhere Geschwindigkeiten als
an Knotenpunktzufahrten gefahren werden und die Sichtbeziehung auf diesen FGÜ
aus Richtung City-Parkhaus aufgrund der Kurve nicht gegeben bzw. stark
eingeschränkt ist.