hier: Erüchtigung der Friedberger Wohnungsbau + Vergaberecht nach Erstzugriff
Antrag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen:
(1) Der Magistrat wird beauftragt zur Erhöhung der
„Bewegungsfreiheit der Friedberger Wohnungsbaugesellschaft mbH bei der (Mit-)
Entwicklung der Ray Barracks“ zu prüfen, ob die derzeitige Rechtform in einen
Gleichordnungs-konzern zu erweitern ist.
Hierzu ist der Stadtverordnetenversammlung geeignet darzulegen, welche Vorteile
erwachsen können und welcher Verwaltungsaufwand zu berücksichtigen wäre.
(2) Die Prüfung soll beinhalten, wie vorteilhaft in einer
neuen Konzernstruktur die Besteuerung von Umsatzerlösen durch Abgeltungsteuer
(z.B. aus Grundstücksverkäufen in den Ray Barracks) erfolgen können.
(3) Die Stadtverordnetenversammlung kann ggf. abweichend
zur derzeitigen Beschlusslage des Magistrates in der Entwicklung der Ray Barracks ein
Entwicklungsmodell „Erstzugriff“ in Erwägung ziehen. Daher ist durch den
Magistrat zu prüfen, wie bei rechtzeitiger Ertüchtigung der Wohnungsbau
entsprechend Absatz 1 eine geeignete Eigenkapitalausstattung und Bürgschaften
hergestellt bzw. verlagert werden können, um zu ermöglichen dass in größerem
Umfang als in der „Housing Area“, Grundstücke der Ray Barracks durch die
Friedberger Wohnungsbau entwickelt werden können. Hierzu ist der
Stadtverordnetenversammlung bis 15. Januar 2016 ein rechtlich durchführbares
Konzept „Ertüchtigung Wobau“ vorzulegen.
(4) Der Magistrat wird
beauftragt der Stadtverordnetenversammlung darzulegen, welche Vorschriften
(z.B. Vergabe- und EU-Beihilferecht) nach einer Erstzugriffsregelung durch die
Stadt Friedberg bezüglich der Weiterveräußerung zu beachten wären.