Betreff
Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Friedberg (Hessen) vom 11. Dezember 2009 zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Friedberg (Hessen) vom 18. Mai 1995,
hier: 2. Nachtrag
(Bezug: 11-16/1229, Antrag der Bündnis 90/Die Grünen vom 08. Juli 2015)
Vorlage
11-16/1264
Aktenzeichen
CB/Rg
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

Der in der Anlage beigefügte 2. Nachtrag zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung der Stadt Friedberg (Hessen) vom 11. Dezember 2009 über die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Friedberg (Hessen) vom 18. Mai 1995, wird beschlossen.

 


Sach- und Rechtslage:

 

Der Magistrat hatte aufgrund einer Stellungnahme des Hessischen Städte- und Gemeindebundes am 26. Mai 2015 beschlossen, dass die Rückerstattung von Elternbeiträgen aufgrund des Kita-Streiks derzeit nicht vorgenommen wird.

Am 16. Juli 2015 wurde von der Stadtverordnetenversammlung der nachfolgend aufgeführte Beschluss gefasst:

„Der Magistrat wird beauftragt, die Gebührensatzung zur Satzung der Stadt Friedberg (Hessen) vom 11. Dezember 2009 über die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Friedberg (Hessen) zu ändern, um den Eltern Betreuungsgebühren für nicht erbrachte Leistungen während eines Kita-Streiks zurückzuzahlen. Dies soll, soweit rechtlich möglich, auch rückwirkend für den Kita-Streik ab Mai 2015 ermöglicht werden.“

 

Die Kommunalaufsicht hat in einem Schreiben vom 22. Mai 2015 Folgendes mitgeteilt: „Sofern in der kommunalen Beitragssatzung für die Kindertagesstätten kein Erstattungsanspruch für streikbedingte Betreuungsausfälle festgeschrieben ist, besteht für die Kommune keine rechtliche Verpflichtung zur Beitragsrückerstattung. Ungeachtet dessen, kann die Kommune eigenverantwortlich über eine satzungsrechtliche Einräumung von Rückerstattungsansprüchen entscheiden. Hierbei hat sie jedoch die haushaltsrechtlichen Vorgaben zur Sicherung der finanziellen Leistungsfähigkeit zu beachten.„

 

Die Kindertagesstättenverwaltung schlägt die als Anlage beigefügte Satzungsänderung vor.