Sitzung: 08.02.2024 Ausschuss für Stadtentwicklung
Um die Kommunen bei der
Realisierung ihrer Maßnahmen zur Stärkung der hessischen Innenstädte aktiv und
zielorientiert zu unterstützen, hat das Wirtschaftsministerium die Richtlinie
des Landes Hessen zur Förderung der Attraktivität und Nachhaltigkeit der Innenstädte
verlängert und somit die Grundlage für eine mögliche Mittelübertragung in das
Jahr 2024 gelegt. Damit ist ein Mittelabruf im Landesprogramm auch im Jahr 2024
noch möglich.
Der dazu notwendige Antrag
auf Übertragung der Restmittel wurde „fristgerecht, umfassend und mit
nachvollziehbarer Begründung“ bei der WI-Bank als Bewilligungsstelle
eingereicht. Dem Antrag auf Mittelübertrag wurde bereits stattgegeben.