Um die Kommunen bei der Realisierung ihrer Maßnahmen zur Stärkung der hessischen Innenstädte aktiv und zielorientiert zu unterstützen, hat das Wirtschaftsministerium die Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der Attraktivität und Nachhaltigkeit der Innenstädte verlängert und somit die Grundlage für eine mögliche Mittelübertragung in das Jahr 2024 gelegt. Damit ist ein Mittelabruf im Landesprogramm auch im Jahr 2024 noch möglich.

Der dazu notwendige Antrag auf Übertragung der Restmittel wurde „fristgerecht, umfassend und mit nachvollziehbarer Begründung“ bei der WI-Bank als Bewilligungsstelle eingereicht. Dem Antrag auf Mittelübertrag wurde bereits stattgegeben.