Bauamtsleiter Brandt stellt die Beschlussvorlage vor und erläutert sie.

 

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen folgen, lässt Ausschussvorsitzender Pabst über die Vorlage abstimmen.

 

Beschluss:

 

Mit dem vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 99 „Sondergebiet Bioenergie und Landwirtschaft“, einschließlich textlichen Festsetzungen und Begründung zum Bebauungsplan und dem Immissionsschutzrechtlichen Gutachten (Stand 31.08.2023), sowie zwei Beiplänen zum ökologischen Ausgleich, wird die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange soll gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

 


Abstimmungsergebnis: