Auf die Anfrage von Ortsvorsteherin Kipp zum Stand der Baulandumlegung „Hollerfeldchen“ wurde schriftlich (per E-Mail) von Herrn Patrick Schütz (Amt für Stadtentwicklung) mitgeteilt (Anlage 1):

 

Der Bebauungsplan Nr. 65 sei bereits seit 2013 rechtskräftig.

Der Einleitungsbeschluss der Baulandumlegung durch den Magistrat sei erfolgt.

Weitere Schritte (z.B. die Beauftragung von Gutachtern) würden umgehend erfolgen.

Bis zum Inkrafttreten des Umlegungsplans wird es voraussichtlich noch ein Jahr dauern.