Stadtverordnetenvorsteher Hollender bittet das gewählte neue Mitglied des Magistrats zur Amtseinführung zu sich.

 

Stadtverordnetenvorsteher Hollender führt Stadträtin Claudia Eisenhardt in ihr Amt ein und verpflichtet sie zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Aufgaben durch Handschlag.

 

In Vertretung von Bürgermeister Antkowiak beglückwünscht Erste Stadträtin Götz die gewählte Stadträtin und überreicht dem neuen Mitglied des Magistrats gemäß § 46 (2) Satz 3 HGO die Ernennungsurkunde über die Berufung in ihr Amt.

 

Stadtverordnetenvorsteher Hollender vereidigt das neu gewählte Mitglied des Magistrats nunmehr auf das Grundgesetz und auf die Hessische Verfassung.

 

Im Anschluss bittet Stadtverordnetenvorsteher Hollender Herrn Torsten Bietz als nächster noch nicht berufener Bewerber, gemäß § 34 Abs.3 des hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG), den Platz von Stadträtin Eisenhardt in der Stadtverordnetenversammlung einzunehmen.