Beschluss: Einstimmig in Abänderung beschlossen

Abstimmung: Ja: 37, Nein: 0, Enthaltungen: 1

 

Den Stadtverordneten liegt ein Protokollauszug vom 16.11.2023 vor mit den Ergebnissen der Vorberatungen und dem Änderungsbeschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung.

 

Beschluss in Abänderung:

 

Auf Grundlage des Beschlusses Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) inkl. Mobilitätskonzept (DS-Nr. 16-21/1751, 28.01.2021) sieht der Magistrat die Notwendigkeit der Erstellung eines gesamtstädtischen Mobilitätskonzeptes für alle Verkehrsformen.

 

Das Amt für Stadtentwicklung, Liegenschaften und Rechtswesen wird beauftragt, die Ausschreibung des Mobilitätskonzeptes mit folgenden Zielen einzuleiten:

 

·      Oberziel 1: Ausbau und Stärkung des Mobilitätsnetzes

o   Teilziel 1: Intermodalität, bessere Vernetzung und Verzahnung der Verkehrsmittel

o   Teilziel 2: Ausbau und Stärkung der Fahrradinfrastruktur

o   Teilziel 3: Ausbau und Stärkung der barrierefreien Fußgängerinfrastruktur

o   Teilziel 4: Ausbau und Stärkung von Mobilitätsstationen

o   Teilziel 5: Ausbau und Stärkung der Bahnhofsanbindungen

o   Teilziel 6: Ausbau und Stärkung des öffentlichen Busverkehrs

o   Teilziel 6: Die vorhandenen Buslinien sollen analysiert und Verbesserungsmöglichkeiten in Form von Zeitersparnis, Erhöhung der Fahrgastzahlen oder durch neue Haltestellen, unter Berücksichtigung der Option On-Demand-Verkehr, ausgearbeitet werden.

o   Teilziel 7: Ausbau und Stärkung der öffentlichen Sharingangebote

 

Sach- und Rechtslage:

Präambel:

Das Mobilitätskonzept 2035 berücksichtigt die Erschließung des Kasernengeländes mit 6.000 – 8.000 zusätzlichen Einwohnern und dazugehörigem Lieferverkehr.

 

·      Oberziel 2: Interessenausgleich zwischen Verkehr, Wohnen, Pendeln und Aufenthaltsqualität

o   Teilziel 1: Reduzierung des Durchgangsverkehrs in der Kernstadt und in den Stadtteilen, Verbesserung der Infrastruktur für Fußgängerinnen und Fußgänger, für den Fahrradverkehr sowie für den ÖPNV unter Berücksichtigung des Lieferverkehrs

o   Teilziel 2: Anbindung der Stadtteile durch den Umweltverbund verbessern

o   Teilziel 3: Schutz des Fußgänger- und Fahrradverkehrs vor Beeinträchtigungen

o   Teilziel 4: Steigerung der Barrierefreiheit im Fußgängerbereich

o   Teilziel 5: Steigerung der Pendlerfreundlichkeit

o   Teilziel 6: Deutliche Steigerung des Fahrradverkehrsanteils

 

 


Abstimmungsergebnis: