Sitzung: 07.12.2023 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: Einstimmig in Abänderung beschlossen
Abstimmung: Ja: 37, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: 21-26/0958
Den Stadtverordneten liegt ein Protokollauszug vom 16.11.2023 vor mit den Ergebnissen der Vorberatungen und dem Änderungsbeschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung.
Beschluss in
Abänderung:
Auf Grundlage des
Beschlusses Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) inkl.
Mobilitätskonzept (DS-Nr. 16-21/1751, 28.01.2021) sieht der Magistrat die
Notwendigkeit der Erstellung eines gesamtstädtischen Mobilitätskonzeptes für
alle Verkehrsformen.
Das Amt für Stadtentwicklung, Liegenschaften und Rechtswesen wird beauftragt, die Ausschreibung des Mobilitätskonzeptes mit folgenden Zielen einzuleiten:
·
Oberziel 1: Ausbau und Stärkung des
Mobilitätsnetzes
o Teilziel 1: Intermodalität, bessere Vernetzung und Verzahnung der Verkehrsmittel
o Teilziel 2: Ausbau und Stärkung der Fahrradinfrastruktur
o Teilziel 3: Ausbau und Stärkung der barrierefreien Fußgängerinfrastruktur
o Teilziel 4: Ausbau und Stärkung von Mobilitätsstationen
o Teilziel 5: Ausbau und Stärkung der Bahnhofsanbindungen
o Teilziel 6: Ausbau und Stärkung des öffentlichen Busverkehrs
o
Teilziel
6: Die vorhandenen Buslinien sollen analysiert und
Verbesserungsmöglichkeiten in Form von Zeitersparnis, Erhöhung der
Fahrgastzahlen oder durch neue Haltestellen, unter Berücksichtigung der Option On-Demand-Verkehr, ausgearbeitet
werden.
o Teilziel 7: Ausbau und Stärkung der öffentlichen Sharingangebote
Sach-
und Rechtslage:
Präambel:
Das
Mobilitätskonzept 2035 berücksichtigt die Erschließung des Kasernengeländes mit
6.000 – 8.000 zusätzlichen Einwohnern und dazugehörigem Lieferverkehr.
·
Oberziel 2: Interessenausgleich zwischen
Verkehr, Wohnen, Pendeln und Aufenthaltsqualität
o Teilziel 1: Reduzierung des Durchgangsverkehrs in der Kernstadt und in den Stadtteilen, Verbesserung der Infrastruktur für Fußgängerinnen und Fußgänger, für den Fahrradverkehr sowie für den ÖPNV unter Berücksichtigung des Lieferverkehrs
o Teilziel 2: Anbindung der Stadtteile durch den Umweltverbund verbessern
o Teilziel 3: Schutz des Fußgänger- und Fahrradverkehrs vor Beeinträchtigungen
o Teilziel 4: Steigerung der Barrierefreiheit im Fußgängerbereich
o Teilziel 5: Steigerung der Pendlerfreundlichkeit
o Teilziel 6: Deutliche Steigerung des Fahrradverkehrsanteils
Abstimmungsergebnis: