Den Stadtverordneten liegt ein vorläufiger Protokollauszug der Vorberatung im Ortsbeirat Kernstadt vom 08.11.2023 vor.

 

Nachdem keine Wortmeldungen folgen, lässt Stadtverordnetenvorsteher Hollender über die Beschlussvorlage abstimmen.

 

 

Beschluss:

 

  1. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 12 „Stadtsanierung“, Teil 1, Kaiserstraße / Färbergasse, 2. Änderung, Teil A in Friedberg, Kernstadt, mit Stand vom 16.10.2023, welcher die Flurstücke 241/5, 244, 245/1, 247 und 248 der Gemarkung Friedberg, Flur 1 umfasst, wird mit den beigefügten Unterlagen gebilligt.

 

  1. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Baubauungsplanes Nr. 12 „Stadtsanierung“, Teil 1, Kaiserstraße / Färbergasse, 2. Änderung, Teil A in Friedberg, Kernstadt, mit Stand vom 16.10.2023, ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit der Planung zu beteiligen.

 

  1. Der als Anlage 8 beigefügte Vertrag zur Kostenübernahme aller Planleistungen durch den Vorhabenträger ist zu schließen (Kostenübernahmevertrag).

 

 


Abstimmungsergebnis: