Als Tischvorlage liegen den Stadtverordneten die Informationen des Wetteraukreises zum Haushalt 2024 sowie Sperrvermerke und Verpflichtungserklärungen vor (Anlagen 1 und 2).

 

 

Zu Beginn der Haushaltsplanberatungen erfolgt die Generaldebatte in folgender Reihenfolge:

 

1.    Fraktionsvorsitzender Weiberg für die Fraktion Die Linke.

2.    Fraktionsvorsitzender Dr. Schmidt für die FDP-Fraktion

3.    Fraktionsvorsitzender Durchdewald für die UWG-Fraktion

4.    Fraktionsvorsitzender Dr. Rack für die SPD-Fraktion

5.    Fraktionsvorsitzender Fenske für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

6.    Fraktionsvorsitzender Stoll für die CDU-Fraktion

 

 

Bevor Stadtverordnetenvorsteher Hollender den Haushalt zur Beratung und Abstimmung aufruft, bedankt er sich bei den Fraktionsvorsitzenden für die Debatte.

 

Im Anschluss lässt Stadtverordnetenvorsteher Hollender wie folgt abstimmen:

 

Ergebnishaushalt 2024

 

Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem vorgelegten Entwurf des Ergebnishaushalts 2024 unter Berücksichtigung der vorgenommenen Veränderungen bzw. Hinweise des Haupt- und Finanzausschusses zu.

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen

Ja 36  Nein 0  Enthaltung 2

 

 

 

 

Mitglied Weiberg stellt einen Änderungsantrag in Bezug auf die Kostenstelle 7.620000 Wohnungsbauförderung. Er beantragt, bei der Kostenstelle 9.762101 den Ansatz für die Förderung im Bereich Sozialer Wohnungsbau um 800 T€ zu erhöhen und als Gegenfinanzierung die Brandschutzmaßnahmen in der Georg-August-Zinn-Halle zu reduzieren.

 

Abstimmungsergebnis zum Änderungsantrag:

Mehrheitlich abgelehnt

Ja 15  Nein 19  Enthaltungen 4

 

 


 

Finanzhaushalt 2024

 

Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem vorgelegten Entwurf des Finanzhaushalt 2024 unter Berücksichtigung der vorgenommenen Veränderungen bzw. Hinweise des Haupt- und Finanzausschusses zu.

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich beschlossen

Ja 35  Nein 2  Enthaltung 1

 

 

 

 

Stellenplan 2024

 

Erste Stadträtin Götz weist darauf hin, dass gemäß dem vorherigen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung für den Fall einer zweimal erfolglosen Ausschreibung der ehrenamtlichen Stellenbesetzung für den Behindertenbeauftragten (m/w/d) eine S11-Stelle im Stellenplan zur Verfügung stehen sollte.

 

 

 

Beschluss in Ergänzung:

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem vorgelegten Entwurf des Stellenplans 2024 unter Berücksichtigung der vorgenommenen Veränderungen bzw. Hinweise des Haupt- und Finanzausschusses zu.

 

Es wird eine Stelle mit der Wertigkeit S11 eingeplant für den Fall, dass eine zweimalige ehrenamtliche Stellenausschreibung für den Behindertenbeauftragten (m/w/d) nicht zum Erfolg führen sollte.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich in Ergänzung beschlossen

Ja 35  Nein 1  Enthaltungen 2

 

 

 

 

Investitionsprogramm 2023 – 2027

 

Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem vorgelegten Entwurf des Investitionsprogramm 2023 – 2027 unter Berücksichtigung der vorgenommenen Veränderungen bzw. Hinweise des Haupt- und Finanzausschusses zu.

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich beschlossen

Ja 36  Nein 2  Enthaltung  0

 

 

 

 

Ergebnis- und Finanzplanung 2023 – 2027

 

Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem vorgelegten Entwurf des Ergebnis- und Finanzplanung 2023 – 2027 unter Berücksichtigung der vorgenommenen Veränderungen bzw. Hinweise des Haupt- und Finanzausschusses zu.

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich beschlossen

Ja 36  Nein 0  Enthaltung  2

 

 

 

 

Haushaltssatzung 2024

 

Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem vorgelegten Entwurf des Haushaltssatzung 2024 unter Berücksichtigung der vorgenommenen Veränderungen bzw. Hinweise des Haupt- und Finanzausschusses zu.

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich beschlossen

Ja 36  Nein  2  Enthaltung  0

 

 

 

 

Beschluss:

Unter Einbeziehung der Änderungen aus den Haushaltsberatungen werden

 

-         die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Stellenplan für das Haushaltsjahr 2024 und

-         das Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2023 – 2027 (§ 101 Abs. 3 HGO i.V.m. § 9 Abs. 2 GemHVO)

 

in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.

 

Die Ergebnis- und Finanzplanung für den Planungszeitraum 2023 – 2027 (§ 101 Abs. 4 HGO i.V.m. § 9 GemHVO) wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 

Zum Abschluss der Haushaltsberatungen dankt Stadtverordnetenvorsteher Hollender den Fraktionen für den offenen Meinungsaustausch und den fairen Umgang miteinander.

 

 


Abstimmungsergebnis: