Sitzung: 16.11.2023 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: Einstimmig in Abänderung beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 21-26/0958
Beschlussentwurf:
Auf Grundlage des Beschlusses Integriertes
Stadtentwicklungskonzept (ISEK) inkl. Mobilitätskonzept (DS-Nr. 16-21/1751,
28.01.2021) sieht der Magistrat die Notwendigkeit der Erstellung eines
gesamtstädtischen Mobilitätskonzeptes für alle Verkehrsformen.
Das Amt für Stadtentwicklung, Liegenschaften und Rechtswesen
wird beauftragt, die Ausschreibung des Mobilitätskonzeptes mit folgenden Zielen
einzuleiten:
·
Oberziel 1: Ausbau und Stärkung des
Mobilitätsnetzes
o Teilziel 1: Intermodalität, bessere Vernetzung und Verzahnung der Verkehrsmittel
o Teilziel 2: Ausbau und Stärkung der Fahrradinfrastruktur
o Teilziel 3: Ausbau und Stärkung der barrierefreien Fußgängerinfrastruktur
o Teilziel 4: Ausbau und Stärkung von Mobilitätsstationen
o Teilziel 5: Ausbau und Stärkung der Bahnhofsanbindungen
o Teilziel 6: Ausbau und Stärkung des öffentlichen Busverkehrs
o Teilziel 7: Ausbau und Stärkung der öffentlichen Sharingangebote
·
Oberziel 2: Interessenausgleich zwischen
Verkehr, Wohnen, Pendeln und Aufenthaltsqualität
o Teilziel 1: Reduzierung des Durchgangsverkehrs in der Kernstadt, Verbesserung der Infrastruktur für Fußgängerinnen und Fußgänger, für den Fahrradverkehr sowie für den ÖPNV unter Berücksichtigung des Lieferverkehrs
o Teilziel 2: Anbindung der Stadtteile durch den Umweltverbund verbessern
o Teilziel 3: Schutz des Fußgänger- und Fahrradverkehrs vor Beeinträchtigungen
o Teilziel 4: Steigerung der Barrierefreiheit im Fußgängerbereich
o Teilziel 5: Steigerung der Pendlerfreundlichkeit
o Teilziel 6: Deutliche Steigerung des Fahrradverkehrsanteils
Für die weitere Beratung liegt den Ausschussmitgliedern das Ergebnis der Vorberatung im Ausschuss für Energie, Wirtschaft und Verkehr als Tischvorlage vor. Der im Ausschuss für Energie, Wirtschaft und Verkehr gefasste Änderungsbeschluss wird verlesen:
Beschluss
in Ergänzung des Ausschusses für Energie, Wirtschaft und Verkehr:
Auf Grundlage des
Beschlusses Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) inkl.
Mobilitätskonzept (DS-Nr. 16-21/1751, 28.01.2021) sieht der Magistrat die Notwendigkeit
der Erstellung eines gesamtstädtischen Mobilitätskonzeptes für alle
Verkehrsformen.
Das Amt für Stadtentwicklung, Liegenschaften und Rechtswesen wird beauftragt, die Ausschreibung des Mobilitätskonzeptes mit folgenden Zielen einzuleiten:
·
Oberziel 1: Ausbau und Stärkung des
Mobilitätsnetzes
o Teilziel 1: Intermodalität, bessere Vernetzung und Verzahnung der Verkehrsmittel
o Teilziel 2: Ausbau und Stärkung der Fahrradinfrastruktur
o Teilziel 3: Ausbau und Stärkung der barrierefreien Fußgängerinfrastruktur
o Teilziel 4: Ausbau und Stärkung von Mobilitätsstationen
o Teilziel 5: Ausbau und Stärkung der Bahnhofsanbindungen
o Teilziel 6: Ausbau und Stärkung des öffentlichen Busverkehrs
o Teilziel 6: Die vorhandenen Buslinien sollen analysiert und Verbesserungsmöglichkeiten in Form von Zeitersparnis, Erhöhung der Fahrgastzahlen oder durch neue Haltestellen, unter Berücksichtigung der Option On-Demand-Verkehr, ausgearbeitet werden.
o Teilziel 7: Ausbau und Stärkung der öffentlichen Sharingangebote
o
Teilziel
8: Vermeidung bzw. frühzeitige
Umleitung des Durchgangsverkehrs/überregionalen Verkehrs um die Gemarkung
Friedberg
Sach-
und Rechtslage:
Präambel:
Das
Mobilitätskonzept 2035 berücksichtigt die Erschließung des Kasernengeländes mit
6.000 – 8.000 zusätzlichen Einwohnern und dazugehörigem Lieferverkehr.
o
Teilziel
8: Durchgangsverkehr soll von der Kernstadt und den Ortsteilen ferngehalten
werden. Um die Belastung durch überregionalen Verkehr zu reduzieren, sind u.a.
vorgelagerte Umleitung darzustellen.
·
Oberziel 2: Interessenausgleich zwischen
Verkehr, Wohnen, Pendeln und Aufenthaltsqualität
o Teilziel 1: Reduzierung des Durchgangsverkehrs in der Kernstadt, Verbesserung der Infrastruktur für Fußgängerinnen und Fußgänger, für den Fahrradverkehr sowie für den ÖPNV unter Berücksichtigung des Lieferverkehrs
o Teilziel 2: Anbindung der Stadtteile durch den Umweltverbund verbessern
o Teilziel 3: Schutz des Fußgänger- und Fahrradverkehrs vor Beeinträchtigungen
o Teilziel 4: Steigerung der Barrierefreiheit im Fußgängerbereich
o Teilziel 5: Steigerung der Pendlerfreundlichkeit
o Teilziel 6: Deutliche Steigerung des Fahrradverkehrsanteils
Nachdem keine weiteren Fragen oder Einwände folgen und die Ausschussmitglieder grundsätzlich inhaltlich einvernehmlich diesen Änderungsvorschlägen des Ausschusses Energie, Wirtschaft und Verkehr folgen, schlägt Amtsleiter Brandt vor, eine inhaltliche Doppelung zu vermeiden und hier anstelle der Hinzufügung von Teilziel 8 unter Oberziel 1 alternativ Teilziel 1 unter Oberziel 2 um die Nennung der Stadtteile zu ergänzen. Über diesen Änderungsvorschlag wird wie folgt abgestimmt:
Beschluss in Abänderung:
Auf Grundlage des
Beschlusses Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) inkl.
Mobilitätskonzept (DS-Nr. 16-21/1751, 28.01.2021) sieht der Magistrat die
Notwendigkeit der Erstellung eines gesamtstädtischen Mobilitätskonzeptes für
alle Verkehrsformen.
Das Amt für Stadtentwicklung, Liegenschaften und Rechtswesen wird beauftragt, die Ausschreibung des Mobilitätskonzeptes mit folgenden Zielen einzuleiten:
·
Oberziel 1: Ausbau und Stärkung des
Mobilitätsnetzes
o Teilziel 1: Intermodalität, bessere Vernetzung und Verzahnung der Verkehrsmittel
o Teilziel 2: Ausbau und Stärkung der Fahrradinfrastruktur
o Teilziel 3: Ausbau und Stärkung der barrierefreien Fußgängerinfrastruktur
o Teilziel 4: Ausbau und Stärkung von Mobilitätsstationen
o Teilziel 5: Ausbau und Stärkung der Bahnhofsanbindungen
o Teilziel 6: Ausbau und Stärkung des öffentlichen Busverkehrs
o
Teilziel
6: Die vorhandenen Buslinien sollen analysiert und
Verbesserungsmöglichkeiten in Form von Zeitersparnis, Erhöhung der
Fahrgastzahlen oder durch neue Haltestellen, unter Berücksichtigung der Option On-Demand-Verkehr, ausgearbeitet
werden.
o Teilziel 7: Ausbau und Stärkung der öffentlichen Sharingangebote
Sach-
und Rechtslage:
Präambel:
Das
Mobilitätskonzept 2035 berücksichtigt die Erschließung des Kasernengeländes mit
6.000 – 8.000 zusätzlichen Einwohnern und dazugehörigem Lieferverkehr.
·
Oberziel 2: Interessenausgleich zwischen
Verkehr, Wohnen, Pendeln und Aufenthaltsqualität
o Teilziel 1: Reduzierung des Durchgangsverkehrs in der Kernstadt und in den Stadtteilen, Verbesserung der Infrastruktur für Fußgängerinnen und Fußgänger, für den Fahrradverkehr sowie für den ÖPNV unter Berücksichtigung des Lieferverkehrs
o Teilziel 2: Anbindung der Stadtteile durch den Umweltverbund verbessern
o Teilziel 3: Schutz des Fußgänger- und Fahrradverkehrs vor Beeinträchtigungen
o Teilziel 4: Steigerung der Barrierefreiheit im Fußgängerbereich
o Teilziel 5: Steigerung der Pendlerfreundlichkeit
o Teilziel 6: Deutliche Steigerung des Fahrradverkehrsanteils
Abstimmungsergebnis: