Sitzung: 15.11.2023 Ausschuss für Energie, Wirtschaft und Verkehr
Beschluss: Einstimmig mit Ergänzung beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 21-26/0958
Beschlussentwurf:
Auf Grundlage des Beschlusses Integriertes
Stadtentwicklungskonzept (ISEK) inkl. Mobilitätskonzept (DS-Nr. 16-21/1751,
28.01.2021) sieht der Magistrat die Notwendigkeit der Erstellung eines
gesamtstädtischen Mobilitätskonzeptes für alle Verkehrsformen.
Das Amt für Stadtentwicklung, Liegenschaften und Rechtswesen
wird beauftragt, die Ausschreibung des Mobilitätskonzeptes mit folgenden Zielen
einzuleiten:
·
Oberziel 1: Ausbau und Stärkung des
Mobilitätsnetzes
o Teilziel 1: Intermodalität, bessere Vernetzung und Verzahnung der Verkehrsmittel
o Teilziel 2: Ausbau und Stärkung der Fahrradinfrastruktur
o Teilziel 3: Ausbau und Stärkung der barrierefreien Fußgängerinfrastruktur
o Teilziel 4: Ausbau und Stärkung von Mobilitätsstationen
o Teilziel 5: Ausbau und Stärkung der Bahnhofsanbindungen
o Teilziel 6: Ausbau und Stärkung des öffentlichen Busverkehrs
o Teilziel 7: Ausbau und Stärkung der öffentlichen Sharingangebote
·
Oberziel 2: Interessenausgleich zwischen
Verkehr, Wohnen, Pendeln und Aufenthaltsqualität
o Teilziel 1: Reduzierung des Durchgangsverkehrs in der Kernstadt, Verbesserung der Infrastruktur für Fußgängerinnen und Fußgänger, für den Fahrradverkehr sowie für den ÖPNV unter Berücksichtigung des Lieferverkehrs
o Teilziel 2: Anbindung der Stadtteile durch den Umweltverbund verbessern
o Teilziel 3: Schutz des Fußgänger- und Fahrradverkehrs vor Beeinträchtigungen
o Teilziel 4: Steigerung der Barrierefreiheit im Fußgängerbereich
o Teilziel 5: Steigerung der Pendlerfreundlichkeit
o Teilziel 6: Deutliche Steigerung des Fahrradverkehrsanteils
Mitglied Haub stellt folgenden Änderungsantrag für einen Beschluss in Ergänzung:
Oberziel 1, Teilziel 8 (neu):
Vermeidung
bzw. frühzeitige Umleitung des Durchgangsverkehrs/überregionalen Verkehrs um
die Gemarkung Friedberg
Sach- und
Rechtslage:
Präambel:
Hier
sollte die Präambel dahingehend konkretisiert werden, dass das
Mobilitätskonzept 2035 die Erschließung des Kasernengeländes mit 6.000 – 8.000
zusätzliche Einwohnern und dazugehörigem Lieferverkehr berücksichtigt.
Teilziel
8 (neu):
Durchgangsverkehr
soll von der Kernstadt und den Ortsteilen ferngehalten werden. Um die Belastung
durch überregionalen Verkehr zu reduzieren, sind u.a. vorgelagerte Umleitung
darzustellen.
An der Aussprache beteiligen sich mit Wortmeldungen Erste Stadträtin Götz sowie die Mitglieder Haub, Neuwirth, Rack, Eisenhardt und Ertl.
Herr Schmidt, Stadtbauamt/Abteilungsleitung Tiefbau, nimmt zu Fragen Stellung. Er teilt auf Nachfrage mit, dass das Ziel ist, das Konzept bis zum Jahr 2035 umzusetzen.
Mitglied Neuwirth schlägt vor, bei dem Oberziel 1, Teilziel 6, den On-Demand-Verkehr zu ergänzen.
Oberziel 1, Teilziel 6 soll wie folgt ergänzt werden:
Die vorhandenen Buslinien sollen analysiert und
Verbesserungsmöglichkeiten in Form von Zeitersparnis, Erhöhung der
Fahrgastzahlen oder durch neue Haltestellen, unter Berücksichtigung der Option On-Demand-Verkehr, ausgearbeitet
werden.
Unter Einbeziehung der beiden Änderungsanträge wird wie folgt über den Beschluss in Ergänzung abgestimmt:
Beschluss
in Ergänzung:
Auf Grundlage des
Beschlusses Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) inkl.
Mobilitätskonzept (DS-Nr. 16-21/1751, 28.01.2021) sieht der Magistrat die
Notwendigkeit der Erstellung eines gesamtstädtischen Mobilitätskonzeptes für
alle Verkehrsformen.
Das Amt für Stadtentwicklung, Liegenschaften und Rechtswesen wird beauftragt, die Ausschreibung des Mobilitätskonzeptes mit folgenden Zielen einzuleiten:
·
Oberziel 1: Ausbau und Stärkung des
Mobilitätsnetzes
o Teilziel 1: Intermodalität, bessere Vernetzung und Verzahnung der Verkehrsmittel
o Teilziel 2: Ausbau und Stärkung der Fahrradinfrastruktur
o Teilziel 3: Ausbau und Stärkung der barrierefreien Fußgängerinfrastruktur
o Teilziel 4: Ausbau und Stärkung von Mobilitätsstationen
o Teilziel 5: Ausbau und Stärkung der Bahnhofsanbindungen
o Teilziel 6: Ausbau und Stärkung des öffentlichen Busverkehrs
o
Teilziel
6: Die vorhandenen Buslinien sollen analysiert und
Verbesserungsmöglichkeiten in Form von Zeitersparnis, Erhöhung der
Fahrgastzahlen oder durch neue Haltestellen, unter Berücksichtigung der Option On-Demand-Verkehr, ausgearbeitet
werden.
o Teilziel 7: Ausbau und Stärkung der öffentlichen Sharingangebote
o
Teilziel
8: Vermeidung bzw. frühzeitige
Umleitung des Durchgangsverkehrs/überregionalen Verkehrs um die Gemarkung
Friedberg
Sach-
und Rechtslage:
Präambel:
Das
Mobilitätskonzept 2035 berücksichtigt die Erschließung des Kasernengeländes mit
6.000 – 8.000 zusätzlichen Einwohnern und dazugehörigem Lieferverkehr.
o
Teilziel
8: Durchgangsverkehr soll von der Kernstadt und den Ortsteilen ferngehalten
werden. Um die Belastung durch überregionalen Verkehr zu reduzieren, sind u.a.
vorgelagerte Umleitung darzustellen.
·
Oberziel 2: Interessenausgleich zwischen
Verkehr, Wohnen, Pendeln und Aufenthaltsqualität
o Teilziel 1: Reduzierung des Durchgangsverkehrs in der Kernstadt, Verbesserung der Infrastruktur für Fußgängerinnen und Fußgänger, für den Fahrradverkehr sowie für den ÖPNV unter Berücksichtigung des Lieferverkehrs
o Teilziel 2: Anbindung der Stadtteile durch den Umweltverbund verbessern
o Teilziel 3: Schutz des Fußgänger- und Fahrradverkehrs vor Beeinträchtigungen
o Teilziel 4: Steigerung der Barrierefreiheit im Fußgängerbereich
o Teilziel 5: Steigerung der Pendlerfreundlichkeit
o Teilziel 6: Deutliche Steigerung des Fahrradverkehrsanteils
Abstimmungsergebnis: