Beschluss: Einstimmig mit Ergänzung beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussentwurf:

 

Auf Grundlage des Beschlusses Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) inkl. Mobilitätskonzept (DS-Nr. 16-21/1751, 28.01.2021) sieht der Magistrat die Notwendigkeit der Erstellung eines gesamtstädtischen Mobilitätskonzeptes für alle Verkehrsformen.

Das Amt für Stadtentwicklung, Liegenschaften und Rechtswesen wird beauftragt, die Ausschreibung des Mobilitätskonzeptes mit folgenden Zielen einzuleiten:

 

·      Oberziel 1: Ausbau und Stärkung des Mobilitätsnetzes

o   Teilziel 1: Intermodalität, bessere Vernetzung und Verzahnung der Verkehrsmittel

o   Teilziel 2: Ausbau und Stärkung der Fahrradinfrastruktur

o   Teilziel 3: Ausbau und Stärkung der barrierefreien Fußgängerinfrastruktur

o   Teilziel 4: Ausbau und Stärkung von Mobilitätsstationen

o   Teilziel 5: Ausbau und Stärkung der Bahnhofsanbindungen

o   Teilziel 6: Ausbau und Stärkung des öffentlichen Busverkehrs

o   Teilziel 7: Ausbau und Stärkung der öffentlichen Sharingangebote

 

·      Oberziel 2: Interessenausgleich zwischen Verkehr, Wohnen, Pendeln und Aufenthaltsqualität

o   Teilziel 1: Reduzierung des Durchgangsverkehrs in der Kernstadt, Verbesserung der Infrastruktur für Fußgängerinnen und Fußgänger, für den Fahrradverkehr sowie für den ÖPNV unter Berücksichtigung des Lieferverkehrs

o   Teilziel 2: Anbindung der Stadtteile durch den Umweltverbund verbessern

o   Teilziel 3: Schutz des Fußgänger- und Fahrradverkehrs vor Beeinträchtigungen

o   Teilziel 4: Steigerung der Barrierefreiheit im Fußgängerbereich

o   Teilziel 5: Steigerung der Pendlerfreundlichkeit

o   Teilziel 6: Deutliche Steigerung des Fahrradverkehrsanteils

 

 

Mitglied Haub stellt folgenden Änderungsantrag für einen Beschluss in Ergänzung:

 

Oberziel 1, Teilziel 8 (neu):

Vermeidung bzw. frühzeitige Umleitung des Durchgangsverkehrs/überregionalen Verkehrs um die Gemarkung Friedberg

 

Sach- und Rechtslage:

Präambel:

Hier sollte die Präambel dahingehend konkretisiert werden, dass das Mobilitätskonzept 2035 die Erschließung des Kasernengeländes mit 6.000 – 8.000 zusätzliche Einwohnern und dazugehörigem Lieferverkehr berücksichtigt.

 

Teilziel 8 (neu):

Durchgangsverkehr soll von der Kernstadt und den Ortsteilen ferngehalten werden. Um die Belastung durch überregionalen Verkehr zu reduzieren, sind u.a. vorgelagerte Umleitung darzustellen.

 

 

An der Aussprache beteiligen sich mit Wortmeldungen Erste Stadträtin Götz sowie die Mitglieder Haub, Neuwirth, Rack, Eisenhardt und Ertl.

 

Herr Schmidt, Stadtbauamt/Abteilungsleitung Tiefbau, nimmt zu Fragen Stellung. Er teilt auf Nachfrage mit, dass das Ziel ist, das Konzept bis zum Jahr 2035 umzusetzen.

 

Mitglied Neuwirth schlägt vor, bei dem Oberziel 1, Teilziel 6, den On-Demand-Verkehr zu ergänzen.

Oberziel 1, Teilziel 6 soll wie folgt ergänzt werden:

Die vorhandenen Buslinien sollen analysiert und Verbesserungsmöglichkeiten in Form von Zeitersparnis, Erhöhung der Fahrgastzahlen oder durch neue Haltestellen, unter Berücksichtigung der Option On-Demand-Verkehr, ausgearbeitet werden.

 

Unter Einbeziehung der beiden Änderungsanträge wird wie folgt über den Beschluss in Ergänzung abgestimmt:

 

Beschluss in Ergänzung:

Auf Grundlage des Beschlusses Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) inkl. Mobilitätskonzept (DS-Nr. 16-21/1751, 28.01.2021) sieht der Magistrat die Notwendigkeit der Erstellung eines gesamtstädtischen Mobilitätskonzeptes für alle Verkehrsformen.

 

Das Amt für Stadtentwicklung, Liegenschaften und Rechtswesen wird beauftragt, die Ausschreibung des Mobilitätskonzeptes mit folgenden Zielen einzuleiten:

 

·      Oberziel 1: Ausbau und Stärkung des Mobilitätsnetzes

o   Teilziel 1: Intermodalität, bessere Vernetzung und Verzahnung der Verkehrsmittel

o   Teilziel 2: Ausbau und Stärkung der Fahrradinfrastruktur

o   Teilziel 3: Ausbau und Stärkung der barrierefreien Fußgängerinfrastruktur

o   Teilziel 4: Ausbau und Stärkung von Mobilitätsstationen

o   Teilziel 5: Ausbau und Stärkung der Bahnhofsanbindungen

o   Teilziel 6: Ausbau und Stärkung des öffentlichen Busverkehrs

o   Teilziel 6: Die vorhandenen Buslinien sollen analysiert und Verbesserungsmöglichkeiten in Form von Zeitersparnis, Erhöhung der Fahrgastzahlen oder durch neue Haltestellen, unter Berücksichtigung der Option On-Demand-Verkehr, ausgearbeitet werden.

 

 

o   Teilziel 7: Ausbau und Stärkung der öffentlichen Sharingangebote

o   Teilziel 8: Vermeidung bzw. frühzeitige Umleitung des Durchgangsverkehrs/überregionalen Verkehrs um die Gemarkung Friedberg

 

Sach- und Rechtslage:

Präambel:

Das Mobilitätskonzept 2035 berücksichtigt die Erschließung des Kasernengeländes mit 6.000 – 8.000 zusätzlichen Einwohnern und dazugehörigem Lieferverkehr.

 

o   Teilziel 8: Durchgangsverkehr soll von der Kernstadt und den Ortsteilen ferngehalten werden. Um die Belastung durch überregionalen Verkehr zu reduzieren, sind u.a. vorgelagerte Umleitung darzustellen.

 

 

·      Oberziel 2: Interessenausgleich zwischen Verkehr, Wohnen, Pendeln und Aufenthaltsqualität

o   Teilziel 1: Reduzierung des Durchgangsverkehrs in der Kernstadt, Verbesserung der Infrastruktur für Fußgängerinnen und Fußgänger, für den Fahrradverkehr sowie für den ÖPNV unter Berücksichtigung des Lieferverkehrs

o   Teilziel 2: Anbindung der Stadtteile durch den Umweltverbund verbessern

o   Teilziel 3: Schutz des Fußgänger- und Fahrradverkehrs vor Beeinträchtigungen

o   Teilziel 4: Steigerung der Barrierefreiheit im Fußgängerbereich

o   Teilziel 5: Steigerung der Pendlerfreundlichkeit

o   Teilziel 6: Deutliche Steigerung des Fahrradverkehrsanteils

 

 

 


Abstimmungsergebnis: