Beschlussentwurf:
Es wird beschlossen,
1.
der geplanten Errichtung einer
Photovoltaik-Freiflächenanlage (PV-FFA) durch die Oberhessischen
Versorgungsbetriebe AG (OVAG) in der Gemarkung Bruchenbrücken mit einer
Gesamtgröße von insgesamt ca. 11,14 ha als privilegierter Anlage i. S. d. § 35
(1) Nr. 8 b) BauGB zuzustimmen,
2.
dass die Verwaltung zur Vermeidung eines
Zielverstoßes gegen das Vorranggebiet Landwirtschaft und das Vorranggebiet
Regionaler Grünzug beim Regierungspräsidium Darmstadt (RPDA) ein
Zielabweichungsverfahren beantragt und
3.
dass die Verwaltung Verhandlungen zur
Bildung einer Gesellschaft mit der OVAG zum Betrieb der PV-Anlage aufnimmt.
Der in der Vorberatung vom Ausschuss für Energie, Wirtschaft
und Verkehr gefasste Änderungsbeschluss, dem auch der Ausschuss für
Stadtentwicklung folgt, wird verlesen.
Ergebnis
der Ausschuss-Vorberatungen (EWuV und SE) / Beschlussentwurf in Abänderung:
Es wird beschlossen,
1. der geplanten Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage (PV-FFA)
durch die
Oberhessischen Versorgungsbetriebe AG
(OVAG) in der Gemarkung Bruchenbrücken mit einer Gesamtgröße von insgesamt ca.
11,14 ha als privilegierter Anlage i. S. d.
§ 35 (1) Nr. 8 b) BauGB zuzustimmen, unter der Bedingung, dass es sich um eine Agri-Photovoltaikanlage
handelt.
2. dass die Verwaltung zur Vermeidung eines Zielverstoßes gegen das
Vorranggebiet
Landwirtschaft und das Vorranggebiet
Regionaler Grünzug beim Regierungspräsidium Darmstadt (RPDA) ein
Zielabweichungsverfahren beantragt und
3. dass die Verwaltung Verhandlungen zur Bildung einer Gesellschaft mit
der OVAG zum Betrieb der PV-Anlage aufnimmt,
bei der die Stadt Friedberg bis zu 25,1% der
Anteile hält. Ebenso soll über den städtischen Anteil eine wirtschaftliche
Beteiligung für Bürgerinnen und Bürger ermöglicht werden.
Erste Stadträtin Marion
Götz teilt mit, dass ihr wenige Minuten vor Sitzungsbeginn am Morgen durch die
OVAG zur Kenntnis kam, dass diese am Vortag eine Mitteilung an Bürgermeister
Antkowiak als zuständigem Dezernenten übermittelt hat, dass KEINE Agri-PV-Anlage
errichtet werde. Die OVAG erwarte zudem eine diesbezügliche Richtigstellung in
der Presse durch die Stadt.
Da aufgrund der
gegenteiligen Auskunft des Bürgermeisters im Magistrat in den folgenden
Ausschusssitzungen Ergänzungen am Beschlusstext mit Bezug auf eine erwünschte
Agri-PB-Anlage vorgenommen wurden, deren Grundlage nun entfallen ist, schlägt
Erste Stadträtin Götz vor, die Beschlussvorlage an die vorherigen Gremien
zurückzuverweisen. Dies solle ermöglichen, eine neue Beratung auf nun korrekter
sachlicher Grundlage vorzunehmen.
Daraufhin fasst der Haupt-
und Finanzausschuss folgenden Beschluss:
Beschluss:
Dieser TOP wird in den
Magistrat sowie in die Ausschüsse für Energie, Wirtschaft und Verkehr und in
den Ausschuss für Stadtentwicklung zurückverwiesen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 8 Nein 0
Enthaltung 0