Sitzung: 09.11.2023 Ortsbeirat des Stadtteils Ossenheim
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 21-26/0909
Beschlussentwurf:
Unter
Einbeziehung der Änderungen aus den Haushaltsberatungen werden
-
die
Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Stellenplan für das Haushaltsjahr 2024
und
-
das
Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2023 – 2027 (§ 101 Abs. 3 HGO
i.V.m. § 9 Abs. 2 GemHVO)
in
der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.
Die Ergebnis- und
Finanzplanung für den Planungszeitraum 2023 – 2027 (§ 101 Abs. 4 HGO i.V.m. § 9
GemHVO) wird zur Kenntnis genommen.
Christoph Haub hat eine Liste
aus dem Haushalt mit entsprechenden Fragen vorgestellt. (Anlage 1)
-Bürgerhaus:
Die Bau-Maßnahmen für eine Trennwand zwischen Saal und
Foyer sind im Finanzhaushalt nicht aufgeführt.
Wenn diese benötigten Maßnahmen erst 2025 umgesetzt
werden, stellt der Ortsbeirat den Antrag, dass dies in 2024 umgesetzt werden
soll.
Der Ortsbeirat bittet den Magistrat anzuweisen, dass
die Baumaßnahme Trennwand zwischen Saal und Foyer im Jahr 2024 umgesetzt werden
soll, inklusiv großer Zugangstüren zum Saal.
-Schließanlage:
Differenz zwischen S. 238 und dem Investitionsplan?
Fehler in S. 238?
Mittel sind da, solange gebunden, können wir sie nicht
anderweitig ausgeben. Mittel die da sind, reichen nicht für die Maßnahmen, die
wir vorhaben. Sind noch viele Altlasten, die wir mitschleppen.
-6.0614.19 Regionalparkroute (6):
Was ist hier geplant?
-Friedhof:
Es wird darüber diskutiert, ob das Vordach an der
Trauerhalle noch sinnvoll erscheint oder die bereitgestellten Gelder
anderweitig für den Friedhof verwendet werden sollten, z.B. zu barrierefreien
Friedhofswegen.