Beschlussentwurf:

 

Unter Einbeziehung der Änderungen aus den Haushaltsberatungen werden

 

-         die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Stellenplan für das Haushaltsjahr 2024 und

-         das Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2023 – 2027 (§ 101 Abs. 3 HGO i.V.m. § 9 Abs. 2 GemHVO)

 

in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.

 

Die Ergebnis- und Finanzplanung für den Planungszeitraum 2023 – 2027 (§ 101 Abs. 4 HGO i.V.m. § 9 GemHVO) wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 

Christoph Haub hat eine Liste aus dem Haushalt mit entsprechenden Fragen vorgestellt. (Anlage 1)

-Bürgerhaus:

Die Bau-Maßnahmen für eine Trennwand zwischen Saal und Foyer sind im Finanzhaushalt nicht aufgeführt.

Wenn diese benötigten Maßnahmen erst 2025 umgesetzt werden, stellt der Ortsbeirat den Antrag, dass dies in 2024 umgesetzt werden soll.

Der Ortsbeirat bittet den Magistrat anzuweisen, dass die Baumaßnahme Trennwand zwischen Saal und Foyer im Jahr 2024 umgesetzt werden soll, inklusiv großer Zugangstüren zum Saal.

-Schließanlage:

Differenz zwischen S. 238 und dem Investitionsplan? Fehler in S. 238?

Mittel sind da, solange gebunden, können wir sie nicht anderweitig ausgeben. Mittel die da sind, reichen nicht für die Maßnahmen, die wir vorhaben. Sind noch viele Altlasten, die wir mitschleppen.

-6.0614.19 Regionalparkroute (6):

Was ist hier geplant?

-Friedhof:

Es wird darüber diskutiert, ob das Vordach an der Trauerhalle noch sinnvoll erscheint oder die bereitgestellten Gelder anderweitig für den Friedhof verwendet werden sollten, z.B. zu barrierefreien Friedhofswegen.