Beschluss: Einstimmig in Abänderung beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussentwurf:

Es wird beschlossen,

 

1.     der geplanten Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage (PV-FFA) durch die Oberhessischen Versorgungsbetriebe AG (OVAG) in der Gemarkung Bruchenbrücken mit einer Gesamtgröße von insgesamt ca. 11,14 ha als privilegierter Anlage i. S. d. § 35 (1) Nr. 8 b) BauGB zuzustimmen,

2.     dass die Verwaltung zur Vermeidung eines Zielverstoßes gegen das Vorranggebiet Landwirtschaft und das Vorranggebiet Regionaler Grünzug beim Regierungspräsidium Darmstadt (RPDA) ein Zielabweichungsverfahren beantragt und

3.     dass die Verwaltung Verhandlungen zur Bildung einer Gesellschaft mit der OVAG zum Betrieb der PV-Anlage aufnimmt.

 

 

Der in der Vorberatung vom Ausschuss für Energie, Wirtschaft und Verkehr gefasste Änderungsbeschluss wird verlesen. Nachdem keine weiteren Fragen folgen, lässt Ausschussvorsitzender Pabst über diesen geänderten Beschlussentwurf abstimmen.

 

Beschluss in Abänderung:

 

Es wird beschlossen,

 

1.     der geplanten Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage (PV-FFA) durch die

Oberhessischen Versorgungsbetriebe AG (OVAG) in der Gemarkung Bruchenbrücken mit einer Gesamtgröße von insgesamt ca. 11,14 ha als privilegierter Anlage i. S. d.

§ 35 (1) Nr. 8 b) BauGB zuzustimmen, unter der Bedingung, dass es sich um eine Agri-Photovoltaikanlage handelt.

 

2.     dass die Verwaltung zur Vermeidung eines Zielverstoßes gegen das Vorranggebiet

Landwirtschaft und das Vorranggebiet Regionaler Grünzug beim Regierungspräsidium Darmstadt (RPDA) ein Zielabweichungsverfahren beantragt und

 

3.     dass die Verwaltung Verhandlungen zur Bildung einer Gesellschaft mit der OVAG zum Betrieb der PV-Anlage aufnimmt, bei der die Stadt Friedberg bis zu 25,1% der Anteile hält. Ebenso soll über den städtischen Anteil eine wirtschaftliche Beteiligung für Bürgerinnen und Bürger ermöglicht werden.

 

 


Abstimmungsergebnis: