Stadtbauamtsleiter Brandt stellt das Bauvorhaben und den Bebauungsplan vor. Es soll abgestimmt werden, dass das Bauvorhaben so weiter vorangetrieben werden kann.

 

Ortsbeiratsmitglied Dr. Jensch missfällt die Fassadenplanung, da sie optisch nicht ins Stadtbild passt (sehr kastenförmig, Giebel sehr dominant). Der Baukörper wurde bewusst modern gehalten, erklärt Herr Brandt. Der Entwurf wurde auch der Denkmalschutzbehörde vorgelegt, Fensterfronten sollen angepasst werden. Jeglicher Neubau würde anders wirken, auch wenn es historische Züge zeigt. Ortsvorsteher Mewes merkt an, dass die Fassadengestaltung und andere Aspekte des Entwurfs subjektiven Geschmacksurteilen unterliegen. Durch die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sei die Grundlage für eine breite Diskussion in der Stadtgesellschaft gegeben, die dann wieder von den städtischen Gremien aufgenommen werden könne.

 

Ortsbeiratsmitglied Bommersheim möchte wissen, wo die 88 Stellplätze für Fahrräder in der Tiefgarage zu finden sind, der Plan gibt nur 70 her. Herr Brandt wird dies prüfen. Weiterhin stellt sich die Frage, ob es Plätze für Lastenräder gibt. Diese sind nicht explizit ausgewiesen. Der Plan beinhaltet lediglich 3 Plätze mit Ladestationen. Herr Brandt erklärt, dass dies die gesetzlichen Vorgaben sind, die der Bauherr als Minimum erfüllen muss.

 

Ortsbeiratsmitglied Gruß fragt nach energetischen Aussagen zum Bauvorhaben. Der Vorhabenträger wird sich an Vorgaben von Bund und Land halten und einen hohen Wert erreichen um Kosten zu sparen, antwortet Herr Brandt.

 

Für Ortsbeiratsmitglied Demirkol weist die Dachterrasse gemäß Grafik keine Sicherung auf. Es wird eine Brüstung installiert, antwortet Herr Brandt.

 

 

Beschluss:

 

  1. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 12 „Stadtsanierung“, Teil 1, Kaiserstraße / Färbergasse, 2. Änderung, Teil A in Friedberg, Kernstadt, mit Stand vom 16.10.2023, welcher die Flurstücke 241/5, 244, 245/1, 247 und 248 der Gemarkung Friedberg, Flur 1 umfasst, wird mit den beigefügten Unterlagen gebilligt.

 

  1. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Baubauungsplanes Nr. 12 „Stadtsanierung“, Teil 1, Kaiserstraße / Färbergasse, 2. Änderung, Teil A in Friedberg, Kernstadt, mit Stand vom 16.10.2023, ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit der Planung zu beteiligen.

 

  1. Der als Anlage 8 beigefügte Vertrag zur Kostenübernahme aller Planleistungen durch den Vorhabenträger ist zu schließen (Kostenübernahmevertrag).

 


Abstimmungsergebnis: