Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschlussentwurf:

Es wird beschlossen,

 

1.     der geplanten Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage (PV-FFA) durch die Oberhessischen Versorgungsbetriebe AG (OVAG) in der Gemarkung Bruchenbrücken mit einer Gesamtgröße von insgesamt ca. 11,14 ha als privilegierter Anlage i.S.d. § 35 (1) Nr. 8 b) BauGB zuzustimmen,

2.     dass die Verwaltung zur Vermeidung eines Zielverstoßes gegen das Vorranggebiet Landwirtschaft und das Vorranggebiet Regionaler Grünzug beim Regierungspräsidium Darmstadt (RPDA) ein Zielabweichungsverfahren beantragt und

3.     dass die Verwaltung Verhandlungen zur Bildung einer Gesellschaft mit der OVAG zum Betrieb der PV-Anlage aufnimmt.

 

 

Die Mitteilungsvorlage Drucksachen-Nr. 21-26/0908 wird nach gründlicher Aussprache von den Ortsbeiratsmitgliedern zur Kenntnis genommen.