Beschluss: beantwortet

Antragstext:

 

Der Magistrat der Stadt Friedberg (Hessen) wird aufgefordert zu prüfen, ob – unter Berücksichtigung der „Richtlinie zur Förderung von Gemeindepflegerinnen und Gemeindepfleger für die Jahre 2023 – 2026“ (hier: vor allem 4. Zuwendungsvoraussetzungen) des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration – eine Personalstelle „Gemeindepflegerin oder Gemeindepfleger“ geschaffen werden kann.

 

 

 

Erste Stadträtin Götz erläutert die durch das Fachamt ermittelten Gesamtkosten, die für die Stadt Friedberg bei der Schaffung eines/einer Gemeindepflegers/Gemeindepflegerin entstehen (siehe Anlage 1).

 

Mitglied Wagner stellt als Antragsteller fest, dass die Verwaltung dem Prüfauftrag vollumfänglich nachgekommen ist, und bedankt sich ebenso wie die Ausschussvorsitzende bei der Ersten Stadträtin für die Arbeit und ihre Ausführungen.