Amtsleiter Brandt stellt sodann den Sachstand im Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 87 vor. Nach der Beantwortung der Fragen von Frau Friedrich zu den Formulierungen hinsichtlich der wasserrechtlichen Festsetzungen in Anlage 4.3 (Punkt 4.5), werden keine weiteren Fragen gestellt. Ausschussvorsitzender Pabst lässt somit über den vorliegenden Beschluss abstimmen.

 

Beschluss:

 

Mit dem vorliegenden Entwurf des Bebauungsplans Nr. 87 „Erweiterung der THM“ in Friedberg Kernstadt, einschließlich der Begründung und Festsetzungen zum Bebauungsplan, des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrags, des Landschaftsplanerischen Beitrages und der Untersuchung und Beurteilung der Lärmimmissionen, wird die öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange wird gemäß § 4a Abs. 3 BauGB nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

 


Abstimmungsergebnis: