Es hat Vorberatungen zu dieser Vorlage im Stadtentwicklungsausschuss gegeben.

Ortsbeiratsmitglied Jensch wundert sich über die Beschlussvorlage, etliche Inhalte wurden weggelassen, z. B. §2, Abs. 1 Wegfall von „heimisch“, §3 Abs1 2 fehlende Übergangsfristen und Bestandsregelungen; Fehlen von Umgang bei Nichteinhaltung.

§4 Abs. 2 sollte laut Ortsbeiratsmitglied Gruß nicht geändert werden; Wenn es grundsätzlich nicht zulässig sei, Wärmepumpen zu betreiben müssten Genehmigungsverfahren etabliert sein. Es sei sinnvoll, eine Wärmepumpe immer dort anzubringen, wo eine Heizanlage bisher schon besteht. Ein Verbot in Vorgärten sei nicht sinnvoll, da die Geräusche eher im Straßenverkehr untergehen würden als im ruhigeren Garten hinter den Gebäuden.

Ortsbeiratsmitglied Fleck bemängelt fehlende Berücksichtigung von geltenden Gesetzen zu Klimageräten und Wärmepumpen.

Die Frage nach Bestandsgärten, kommt bei Ortsbeiratsmitglied Pfannmüller auf; §4, 2 sei sehr missverständlich. Ortsbeiratsmitglied Kölsch erklärt, Bestandsschutz besteht für alles was vor Inkrafttreten umgesetzt wurde.

Ortsbeiratsmitglied Dr.Jensch verweist darauf, dass die hessische Bauordnung und das Baugesetzbuch bisher schon einen Rahmen bilden. Kommunen können zusätzliche Satzungen erlassen – war Teil des ursprünglichen Antrags, ist aber entfallen.

 

Der Ortsbeirat ist der Auffassung, dass die Vorlage dringend zu überarbeiten ist.

 

Beschluss:

 

1)    Dem vorliegenden Satzungsentwurf (Anlage 1) mit Stand vom 01.06.2023 wird zugestimmt.

2)    Die Verwaltung wird beauftragt die notwendigen Schritte zur Herstellung der Rechtskraft einzuleiten.

 


Abstimmungsergebnis: