Sitzung: 19.07.2023 Ortsbeirat des Stadtteils Kernstadt
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 21-26/0825
Es hat Vorberatungen zu dieser
Vorlage im Stadtentwicklungsausschuss gegeben.
Ortsbeiratsmitglied Jensch
wundert sich über die Beschlussvorlage, etliche Inhalte wurden weggelassen, z.
B. §2, Abs. 1 Wegfall von „heimisch“, §3 Abs1 2 fehlende Übergangsfristen und
Bestandsregelungen; Fehlen von Umgang bei Nichteinhaltung.
§4 Abs. 2 sollte laut
Ortsbeiratsmitglied Gruß nicht geändert werden; Wenn es grundsätzlich nicht
zulässig sei, Wärmepumpen zu betreiben müssten Genehmigungsverfahren etabliert
sein. Es sei sinnvoll, eine Wärmepumpe immer dort anzubringen, wo eine
Heizanlage bisher schon besteht. Ein Verbot in Vorgärten sei nicht sinnvoll, da
die Geräusche eher im Straßenverkehr untergehen würden als im ruhigeren Garten
hinter den Gebäuden.
Ortsbeiratsmitglied Fleck bemängelt fehlende Berücksichtigung von geltenden Gesetzen zu Klimageräten und Wärmepumpen.
Die Frage nach Bestandsgärten,
kommt bei Ortsbeiratsmitglied Pfannmüller auf; §4, 2 sei sehr missverständlich.
Ortsbeiratsmitglied Kölsch erklärt, Bestandsschutz besteht für alles was vor
Inkrafttreten umgesetzt wurde.
Ortsbeiratsmitglied Dr.Jensch
verweist darauf, dass die hessische Bauordnung und das Baugesetzbuch bisher
schon einen Rahmen bilden. Kommunen können zusätzliche Satzungen erlassen – war
Teil des ursprünglichen Antrags, ist aber entfallen.
Der Ortsbeirat ist der Auffassung, dass die Vorlage dringend
zu überarbeiten ist.
Beschluss:
1) Dem vorliegenden Satzungsentwurf (Anlage 1) mit Stand vom 01.06.2023
wird zugestimmt.
2) Die Verwaltung wird beauftragt die notwendigen Schritte zur Herstellung
der Rechtskraft einzuleiten.
Abstimmungsergebnis: