Ortsbeiratsmitglied Knihs schlägt folgende Änderungen vor:

 

S.1, §2, Abs. 1:  Die Vorgärten sind mit standortgerechter, vorwiegend heimischer Bepflanzung gärtnerisch anzulegen.

S.2, §4, Abs. 2: Dieser Absatz soll vollständig gestrichen werden.

S. 3, §6, Abs. 2: Ausgenommen sind bestehende gemauerte Einfriedungen und gemauerte Sockel.

 

 

Die Vorlage wurde mit den Änderungsvorschlägen zur Kenntnis genommen.

 

 

1)    Dem vorliegenden Satzungsentwurf (Anlage 1) mit Stand vom 01.06.2023 wird zugestimmt.

2)    Die Verwaltung wird beauftragt die notwendigen Schritte zur Herstellung der Rechtskraft einzuleiten.