Beschluss: verwiesen

Abstimmung: Ja: 42, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Antragstext:

 

Der Magistrat wird beauftragt, bei allen künftigen städtischen oder durch die Stadt zu genehmigenden Veranstaltungen für eine angemessene Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen zu sorgen, bzw. diese mit externen Veranstaltern zu vereinbaren. Dazu sind z.B. barrierefreie Erreichbarkeit, Sitzgelegenheiten, Rollstuhlplätze, etc. sicherzustellen.

 

 

Stadtverordneter Durchdewald stellt den Antrag vor und begründet ihn.

 

Stadtverordnete Schremmer sieht diesen Antrag im Kontext mit dem Antrag, eine/n Beauftragte/n für die Belange von Menschen mit Behinderung (DS-Nr. 21-26/0533) einzustellen. Die Profilanforderung wird derzeit in einem Arbeitskreis erarbeitet. Sie beantragt deshalb, den Antrag in den Ausschuss für Jugend, Soziales, Senioren, Sport und Kultur zu verweisen.

 

Bürgermeister Antkowiak berichtet von den Bemühungen, die der Veranstalter Konzertbüro Bahl GmbH bei der letzten Veranstaltung auf der Seewiese aufgebracht hat. Er berichtet, dass keinesfalls die berechtigten Belange der Behinderten vernachlässigt wurden.

 

So wurden im Vorfeld 50 Rollstuhltickets an berechtigte Besucher verkauft. Bei diesen Tickets ist immer eine kostenlose Karte für eine zusätzliche Begleitperson enthalten.

 

Desweitern hat der Veranstalter vom Krankenhaus in Friedberg fünf Leihrollstühle besorgt, die innerhalb kürzester Zeit vergeben waren.

 

Der Veranstalter hatte im Vorfeld der Veranstaltung in der Presse, auf unserer Website und auf allen Social-Media-Kanälen darauf hingewiesen, dass das Konzertgelände NICHT mit Rollatoren, Stühlen, Picknickdecken usw. betreten werden darf. Diese Regelung schreiben gesetzliche Richtlinien genau vor.

 

Noch vor dem Konzertbeginn wurde auf Grund der doch hohen Zahl der Rollatoren entschieden, einen Bereich im hinteren Teil des Geländes abzuflattern und dort einen „Parkplatz“ für die Gäste mit Rollatoren einzurichten. Insgesamt haben sich dort 92 Besucher mit Rollatoren aufgehalten bzw. auf den eigenen Rollatoren gesessen.

 

Er gibt die Stellungnahme des Veranstalters als Anlage 6 zur Niederschrift.

 

Stadtverordnetenvorsteher Hollender stellt sodann fest, dass kein Widerspruch vonseiten der Stadtverordnetenversammlung ergeht, den Antrag in den Ausschuss für Jugend, Soziales, Senioren, Sport und Kultur zu verweisen.

 


 

 


Abstimmungsergebnis: