Anfrage:
Seit
einigen Jahren beauftragt die Stadt Friedberg die Verkehrsgesellschaft Oberhessen mbH (VGO) mit dem
Betrieb der Stadtbuslinien 30 und 31. Dafür erhält die VGO aus dem Haushalt der
Stadt Friedberg (in 2023 Kostenstelle 5.792000) finanzielle Mittel.
Hierzu
stellt die Fraktion der FDP folgende Fragen:
1.
Wie hoch waren in den Jahren 2020-2023 jeweils die
Zuschüsse der Stadt Friedberg an die VGO für die Stadtbuslinien 30 und 31 pro
Jahr in Euro?
Wie hoch waren
die Zuschüsse für den ÖPNV insgesamt an die VGO und (soweit vorliegend) weitere
Betreiber im genannten Zeitraum, jeweils pro Jahr und HH-Mittel-Empfänger?
2.
Wie lange läuft der derzeitige Betreibervertrag mit
der VGO noch?
3.
Wurden bisher Daten zur Nutzungsintensität der
Linien 30 und 31 erhoben? Falls nein, warum nicht?
Falls ja,
(i) durch wen beauftragt und durch wen durchgeführt?
(ii) wann
wurden diese jeweils durchgeführt (Datum/Zeitraum)?
(iii) was
haben die Zählungen ergeben (jeweils für bestimmte Tageszeiten (ggf.
Intervalle) und Wochentage, sowie ggf. Streckenabschnitte)?
4.
Gibt es konkrete Planungen des Magistrats, weitere
Ortsbereiche der Kernstadt (bspw. Wohngebiete rund um
Gebrüder-Lang-Straße/Mühlweg oder Heinrich-Busold-Ringstraße sowie Fauerbach)
in den Stadtbus-Haltestellenplan einzubeziehen? Falls ja, bitte einen kurzen
Sachstandsbericht dazu. Falls nein, warum nicht?
5.
Gibt es konkrete Planungen seitens des Magistrats,
die weiteren Ortsteile in einen Stadtbusverkehr einzubeziehen? Falls ja, bitte
einen kurzen Sachstandsbericht dazu. Falls nein, warum nicht?
6.
Gibt es konkrete Planungen des Magistrats, an einen
künftigen Auftragnehmer / Betreiber der Stadtbuslinien als Anforderung für den
Betrieb der Linien statt der bisher mit Diesel-Verbrenner-Motoren
ausgestatteten Busse solche mit alternativen, umweltfreundlicheren Antrieben
(z.B. Wasserstoff, Elektro, E-Fuels) zu ersetzen? Falls ja, bitte einen kurzen
Sachstandsbericht dazu. Falls nein, warum nicht?
Die
Antwort zur Anfrage DS-Nr. 21-26/0839 der FDP-Fraktion liegt den Stadtverordneten
schriftlich vor. Diese ist der Niederschrift als Anlage beigefügt (Anlage 2).