Beschlussentwurf:
Der Bildung von
Haushaltsausgaberesten im Ergebnishaushalt sowie im Finanzhaushalt 2022 der
Stadt Friedberg (Hessen) sowie deren Übertragung ins Haushaltsjahr 2023 gemäß
Anlage wird zugestimmt.
Erste Stadträtin Götz
stellt die Beschlussvorlage vor, die der Magistrat beschlossen hat und die dem
Ausschuss zur Kenntnisnahme vorliegt und nimmt zu Fragen Stellung.
An der ausführlichen
Beratung nehmen mit Wortmeldungen teil die Ausschussmitglieder Durchdewald, Dr.
Rack, Stiller, Haub und Dr. Saltzwedel.
Auf Nachfragen von
Ausschussmitglied Durchdewald teilt Erste Stadträtin Götz mit, dass Fort- und
Weiterbildungen im Bereich Kita (s. Seite 1) während der Corona-Pandemie nicht
stattfinden konnten und dass aktuelle Angebote teilweise nicht den Bedarf
decken oder aufgrund der Personalsituation nicht wahrgenommen werden können.
Sie teilt weiterhin mit,
dass die Bezeichnung „Kita Taunusstraße“ (s. Seite 3) bestehen bleibt, da
Gremienbeschlüsse sich auf diese Haushaltsposition beziehen zwecks Umschichtung
von Finanzmitteln und somit eine Umbenennung haushaltstechnisch nicht möglich
ist.
Auf Nachfragen von
Ausschussmitglied Durchdewald zur Umsetzung der ÖPNV-Umschichtung teilt
Bürgermeister Antkowiak mit, dass der Haltestellen-Umbau sukzessive erfolgt
durch Mittelübertragung in 2023 und 2024, so dass eine Nachmeldung für das Jahr
2023 nicht erforderlich ist.
Weiterhin teilt er mit,
dass das Brückenbauwerk im Kühlen Grund (s. vorletzte Seite) mit einem
Antirutschbelag versehen wurde und dass die Finanzmittel für die
Fahrradabstellanlage in Dorheim (s. letzte Seite) wie bei anderen noch in
Planung befindlichen Projekten 3 Jahre zur Verfügung stehen.
Auf die Frage von
Ausschussmitglied Stiller zur möglichen Umsetzung weiterer in Planung befindlicher
Projekte antwortet Erste Stadträtin Götz, dass aufgrund des strengen Maßstabs
Rücksprachen mit dem jeweiligen Fachamt über die Planung und realistische
Entwicklung von Maßnahmen erforderlich sind.
Weiterhin teilt sie mit, dass für Zuschüsse zu Projekten
freier Träger eine Schlussabrechnung vom freien Träger vorgelegt werden muss.
Auf die Frage von
Ausschussmitglied Dr. Rack zu Geldern für einen käuflichen Grundstückserwerb
antwortet Bürgermeister Antkowiak, dass im Rahmen eines geplanten Gebäudeankaufs
für das CreaLab ein Gutachten für die realistische Wertermittlung beauftragt
wurde.
Weiterhin teilt er mit, dass sich der
Baukostenzuschuss für das Alte Hallenbad in Höhe von 1,8 Millionen periodisch
um 1 Jahr verschiebt.
Die Frage von Ausschussmitglied
Stiller, ob die Vorlage in der Bürgerinformation veröffentlicht wird, bejaht
Amtsleiter Böhmerl und sagt zu, diese Anfrage an seinen Nachfolger im
Fachbereich Finanzen, Fachbereichsleiter Schuhmann, weiterzuleiten.
Ausschussmitglied
Durchdewald fragt, ob Mittel ausgegeben werden, ohne Kontrolle darüber zu
haben, wie z.B. ein Trägerzuschuss für den Deutschen Kinderschutzbund. Erste
Stadträtin teilt mit, dass es sich nicht um eine Kita handelt und dass es sich
um eine freiwillige Leistung handelt, zu der die Stadt Friedberg nicht
verpflichtet ist. Grundlage dafür ist ein Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung. Grundsätzlich liegt die Zuständigkeit beim
Wetteraukreis.
Ausschussmitglied Haub
bittet darum, bei der nächsten Haushaltsberatung die jeweilige Position zur
Kostenstelle hinzuzufügen. Erste Stadträtin Götz teilt mit, dass dies im
Software-Programm nicht möglich ist. Sie sagt zu, dass die Anfrage an den
Software-Anbieter ekom21 weitergegeben wird.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen folgen,
schließt Ausschussvorsitzender Wagner den Tagesordnungspunkt.
Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses
nehmen die Vorlage zur Kenntnis.