Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Erste Stadträtin Götz begrüßt Herrn Dr. Jürgen Roth und Herrn Uwe Steinhauer vom Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) sowie Herrn Joachim Böhmerl, Betriebsleiter der Entsorgungsbetriebe.

 

Sie stellt die Vorlage und die Ziele der europaweiten Ausschreibung vor, an der sich 11 Kommunen beteiligen und erläutert die Ergebnisse der Vorberatung. In der Betriebskommission Entsorgung konnte zum Rhythmus der Abholung keine Einigung erzielt werden. Zum Zeitpunkt der Magistratssitzung hatten sich alle anderen Kommunen bereits für den 3-wöchigen Rhythmus entschieden; auch der Magistrat gab hierzu seine Zustimmung. Unabhängig davon wäre ein Sonderlos der Stadt Friedberg möglich, bei höheren Kosten. Sie stellt Möglichkeiten der Bürgerinformation vor.

 

An der Beratung beteiligen sich mit Wortmeldungen die Ausschussmitglieder Durchdewald, Haub, Dr. Saltzwedel, Stiller, Hausner, Dr. Merbs und Dr. Rack sowie Stadtverordneter Weiberg.

 

Ausführlich diskutiert werden die Themen Müllproblematik in der östlichen Altstadt, illegale Abfallablagerungen in der Altstadt und punktuell höhere Müllmengen in bestimmten Quartieren sowie die Berücksichtigung von Maßnahmen in der Ausschreibung, wie z.B. Sonderfahrten und eine zweiwöchige Müllabfuhr.

 

Auf die Frage, ob generell Sonderfahrten in der Ausschreibung berücksichtigt werden könnten, teilt Dr. Roth mit, dass Mehrleistungen für einzelne Gebäude mit Mehrkosten für einzelne Hausbesitzer verbunden sind und dass diese möglichst bald festgelegt werden sollten.

 

Ausschussmitglied Haub fragt nach den Kosten für eine 2-wöchige bzw. 3-wöchige Abfuhr. Erste Stadträtin Götz sagt zu, nach Ausschreibungsende Daten zu liefern.

 

Ausschussmitglied Stiller schlägt als Kompromiss einen 3-wöchigen Abholrhythmus und eine separate Zusatzlösung für abgegrenzte Bereiche im Stadtgebiet vor. Hierzu teilt Erste Stadträtin Götz mit, dass es bei zusätzlichem Bedarf für Bürger auch die Möglichkeit gibt, zusätzliche Säcke zum Preis von 5,00 Euro pro Stück hinzuzukaufen.

 

Ausschussmitglied Dr. Merbs weist auf die aktuellen Regeln und Regelungen hin, die generell bei der Müllbeseitigung für Bürger zu beachten sind und betont die Gefahr von Hygieneproblemen bei einer Wohnraumüberbelegung.

 

Betriebsleiter Böhmerl teilt mit, dass bei einem 3-wöchigen Rhythmus die Problematik von zusätzlichen Sondergebieten mit einer Umlegung der Zusatzkosten von einzelnen Straßenzügen auf die Allgemeinheit kritisch sei. Jede Sonderregelung mit Sonderkosten erfordere eine individuelle Regelung.

 

Auf die Frage des Stadtverordneten Weiberg, welche sozialen und ökologischen Kriterien bei der Ausschreibung berücksichtigt werden, teilen die Vertreter des Abfallwirtschaftsbetriebs mit, dass dies erst in einem zweiten Schritt folgt, wenn in der AG Abfallwirtschaft Wetterau Eckpunkte gemeinsam erarbeitet werden. Kriterien sind z.B. Fahrzeuge und Sauberkeit. Sozialkriterien sind Standard und gesetzlich vorgeschrieben auf Landes- und auf Bundesebene.

 

Auf die Frage nach dem Biotonnenbedarf teilt Dr. Roth (AWB) mit, dass die Biomasse, die zur Vergärungsanlage in Ilbenstadt gelangt, bis zu 40 Prozent des Müllaufkommens ausmacht. Besonders im Winter ist dieser Anteil reduziert, da mehr Bioabfälle in der Restmülltonne landen. Ziel ist, die Restmülltonne sortenrein zu befüllen.

 

Ausschussmitglied Hausner erbittet von Erster Stadträtin Götz einen Erfahrungsbericht und eine praktische Auswertung der Problemfelder.

 

Erste Stadträtin Götz dankt den Referenten für Ihre Ausführungen, appelliert an das Gremium, den mündigen Bürgern im Bereich Abfallentsorgung ruhig mehr zuzutrauen mit der Option, bei Bedarf von Seiten der Kommune nachzusteuern.

 

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen folgen, lässt Ausschussvorsitzender Wagner über die Vorlage abstimmen.

 

Beschluss:

 

Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Wetteraukreises (AWB) wird für das Ausschreibungsverfahren der Abfalleinsammlung 2025 wie folgt beauftragt:

 

1)      Der als Anlage 1 beigefügten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung „Arbeitsgemeinschaft Abfallwirtschaft Wetterau (AGAW)“ wird zugestimmt.

 

2)      Im Sinne eines einheitlichen Sammel- und Abrechnungssystems der 23 Mitgliedskommunen der AGAW sollen folgende Parameter für die europaweite Ausschreibung der Einsammlung der Abfälle ab dem 01.01.2025 gelten:

a) 3-wöchentliche Sammlung der Restabfälle/des Hausmülls

b) 32 Sammlungen pro Jahr der Bioabfälle; dies bedeutet in den Wintermonaten eine 14-tägliche und in den Sommermonaten eine wöchentliche Abfuhr

c) eine 4-wöchentliche Abfuhr des Altpapiers

d) Abfuhr von Sperrmüll auf Abruf spätestens 4 Wochen nach der Anmeldung

e) 5 Abfuhren von Grünabfall, je 2 im Frühjahr und Herbst sowie eine Abfuhr der Weihnachtsbäume.

 

3)      Als Abrechnungsbasis für die Abfallgebühren wird das Identsystem eingeführt.

 

Die Stadt Friedberg (Hessen) wird das Verhandlungsergebnis des AWB Wetterau akzeptieren und für die Stadt Friedberg (Hessen) umsetzen.

 

Folgende Maximalforderungen sollen bei den Verhandlungen seitens des AWB im Namen der Stadt Friedberg (Hessen) gestellt werden:

 

·         Garantie ausreichender Ausstattung mit Fahrzeugen und Mitarbeitenden, damit Verzögerungen bei der Abholung ausgeschlossen sind

·         Empfindliche Vertragsstrafen bei Nichtabholung der Müllbehälter am festgelegten Abholtermin

·         Flächendeckender Anschlusszwang bei der Biotonne zur Reduzierung des Restmüllaufkommens und daraus resultierende Abfallvermeidung

·         Höhere Entgelte für die Stadt Friedberg (Hessen) beim Verkauf der Rohstoffe

 


Abstimmungsergebnis: