Ortsvorsteher Dr. Rack schildert den ihm von zwei betroffenen Biek-Grundstückseigentümern zugetragenen Sachverhalt. Laut Kreis-Fachdienst Kreisentwicklung – Naturschutz und Landschaftspflege – sind mit Fristsetzung Verfügungen zur Entfernung von Einzäunungen im Außenbereich der Ortsgemarkung ergangen. Bei Zuwiderhandlung ist zusätzlich zu den bereits ergangenen Verfügungskosten mit Verhängung von Zwangsgeld zu rechnen. Dr. Rack berichtet, dass er mit der zuständigen Sachbearbeiterin telefoniert habe und erfahren hat, dass auch gegen weitere Grundstückseigentümer im betroffenen Gebiet, aber auch anderen Gebieten ein ähnliches Vorgehen geplant sei. Grundsätzlich gelte, dass Umzäunungen auf Grund gesetzlicher Bestimmungen rückgebaut werden müssen und der Wiesencharakter wiederherzustellen ist. Dr. Rack erläutert, er habe in dem Telefonat eindrücklich darauf hingewiesen, dass damit eine Lawine des Unmuts und auch der gerichtlichen Klagen losgetreten werden dürfte, da nach jahrzehntelanger stillschweigender Duldung nun diese Maßnahmen angeordnet werden.