Sitzung: 23.02.2023 Stadtverordnetenversammlung
Stadtverordnetenvorsteher Hollender erinnert daran, dass die Schonfrist für den Rückschnitt von Bäumen und Hecken am 01.03.2023 nach dem BNatSchG beginnt.
Sitzung: 23.02.2023 Stadtverordnetenversammlung
Stadtverordnetenvorsteher Hollender erinnert daran, dass die Schonfrist für den Rückschnitt von Bäumen und Hecken am 01.03.2023 nach dem BNatSchG beginnt.