Sitzung: 30.01.2023 Ortsbeirat des Stadtteils Bauernheim
Ortsvorsteher Hausner berichtet von der Gesprächsrunde vom 15.11.2022. Es war eine konstruktive Sitzung und die ersten Maßnahmen sind bereits umgesetzt. Ortsvorsteher erläutert einige Kritikpunkte.
Des Weiteren weist er auf
folgendes hin:
Allgemein wird darauf hingewiesen, dass
ordnungsbehördliche Aufgaben wie z.B. Angelegenheiten der
Straßenverkehrsbehörde staatliche Auftragsangelegenheiten sind, die allein der
Aufsicht der Fachaufsichtsbehörden unterliegen und nicht den Beschlüssen der städtischen
Gremien.
Hier
besteht weder für Beschlüsse der Ortsbeiräte eine Zuständigkeit noch für den
Magistrat oder die Stadtverordnetenversammlung. Unabhängig hiervon hat Erste
Stadträtin Götz als zuständige Dezernentin für das Ordnungsamt und die Ortspolizeibehörde
seit ihrem Amtsantritt immer wieder Anliegen aus den Ortsbeiräten trotz
rechtlicher Unzuständigkeit der Ortsbeiräte aufgenommen und gewünschte Lösungen
herbeiführen können. Sie teilte mit, dass sie diese Praxis der freiwilligen
Bearbeitung ohne Bestehen einer Rechtspflicht aus Wertschätzung ggü. dem
ehrenamtlichen Engagement in den Ortsbeiräten auch weiterführen möchte, soweit
dies im Rahmen der teilweise durch Stellenvakanzen eingeschränkten Kapazitäten
der Ämter möglich ist.