Ortsvorsteher Hausner berichtet von der Gesprächsrunde vom 15.11.2022. Es war eine konstruktive Sitzung und die ersten Maßnahmen sind bereits umgesetzt. Ortsvorsteher erläutert einige Kritikpunkte.

 

Des Weiteren weist er auf folgendes hin:

 

Allgemein wird darauf hingewiesen, dass ordnungsbehördliche Aufgaben wie z.B. Angelegenheiten der Straßenverkehrsbehörde staatliche Auftragsangelegenheiten sind, die allein der Aufsicht der Fachaufsichtsbehörden unterliegen und nicht den Beschlüssen der städtischen Gremien.

Hier besteht weder für Beschlüsse der Ortsbeiräte eine Zuständigkeit noch für den Magistrat oder die Stadtverordnetenversammlung. Unabhängig hiervon hat Erste Stadträtin Götz als zuständige Dezernentin für das Ordnungsamt und die Ortspolizeibehörde seit ihrem Amtsantritt immer wieder Anliegen aus den Ortsbeiräten trotz rechtlicher Unzuständigkeit der Ortsbeiräte aufgenommen und gewünschte Lösungen herbeiführen können. Sie teilte mit, dass sie diese Praxis der freiwilligen Bearbeitung ohne Bestehen einer Rechtspflicht aus Wertschätzung ggü. dem ehrenamtlichen Engagement in den Ortsbeiräten auch weiterführen möchte, soweit dies im Rahmen der teilweise durch Stellenvakanzen eingeschränkten Kapazitäten der Ämter möglich ist.