Sitzung: 23.02.2023 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 40, Nein: 0, Enthaltungen: 2
Vorlage: 21-26/0734
Antragstext:
1) Der Magistrat wird beauftragt gemeinsam mit den relevanten
Fachämtern sowie den kommunalen Eigenbetrieben (Stadtwerken, Wohnungsbau) eine
kommunale Wärmeleitplanung zu erarbeiten.
2) Über deren Fortschritt ist alle drei Monate im Ausschuss Energie,
Wirtschaft und Verkehr zu berichten.
3) Der Magistrat soll dabei nach einem Stufenkonzept vorgehen,
das mit einer Erhebung und Analyse der Ist-Situation sowie der lokalen
Potentiale beginnt, auf dieser Grundlage ein Versorgungskonzept entwickelt und darauf
aufsetzend ein Konzept zur Umsetzung erstellt. Eine entsprechende Vorlage ist
dem Stadtparlament vorzulegen.
Folgende vier Schritte sind in diesem Prozess zu berücksichtigen:
a.
Bestand
und Einsparpotenziale des Energiebedarfs
b.
Potenzialanalyse
erneuerbare Energien und Abwärme sowie entsprechende Netzanpassungen (u. a.
Niedrigtemperaturnetze und Kältenetze)
c.
Entwicklung
von Untersuchungsgebieten mit dafür benötigter zukünftiger Versorgungsstruktur
mit Zwischenzielen 2025, 2030 und 2035
d.
Lokale
Wärmewendestrategie
4) Die Stadt Friedberg setzt
sich das Ziel, den Wärmebedarf im gesamtstädtischen Gebäudesektor aus
erneuerbaren Energien zu decken.
Die Wärmeplanung
soll in Kommunen die Grundlage für eine treibhausgasneutrale kommunale
Wärmeversorgung schaffen bzw. den Prozess dafür anstoßen.
Das Stadtparlament Friedberg bekennt
sich zu den Zielen der Bundesregierung, den Wärmeenergiebedarf bis spätestens
2030 zu mindestens 65% aus erneuerbaren Energien, inklusive zu hebender
Effizienzpotentiale, zu bestreiten.
Stadtverordneter Fenske
stellt den Antrag vor und begründet ihn. Er wünscht sich, dass die Stadt
Friedberg (Hessen) eine Vorreiterrolle übernimmt. Ab 2024 wird die Maßgabe
ohnehin zur gesetzlichen Pflicht.
Auf den Hinweis von
Stadtverordneten Fenske, dass lediglich zwei Bushaltestellen pro Jahr in
Friedberg (Hessen) behindertengerecht umgebaut werden, informiert Erste
Stadträtin Götz, dass bis 2024 14 Bushaltestellen umgebaut werden.
Stadtverordnetenvorsteher
Hollender lässt sodann über den Antrag abstimmen und stellt daraufhin folgenden
Beschluss fest:
Beschluss:
1) Der Magistrat wird beauftragt gemeinsam mit den relevanten
Fachämtern sowie den kommunalen Eigenbetrieben (Stadtwerken, Wohnungsbau) eine
kommunale Wärmeleitplanung zu erarbeiten.
2) Über deren Fortschritt ist alle drei Monate im Ausschuss
Energie, Wirtschaft und Verkehr zu berichten.
3) Der Magistrat soll dabei nach einem Stufenkonzept vorgehen,
das mit einer Erhebung und Analyse der Ist-Situation sowie der lokalen
Potentiale beginnt, auf dieser Grundlage ein Versorgungskonzept entwickelt und
darauf aufsetzend ein Konzept zur Umsetzung erstellt. Eine entsprechende
Vorlage ist dem Stadtparlament vorzulegen.
Folgende vier Schritte sind in diesem Prozess zu berücksichtigen:
a. Bestand und Einsparpotenziale des Energiebedarfs
b. Potenzialanalyse erneuerbare Energien und Abwärme sowie
entsprechende Netzanpassungen (u. a. Niedrigtemperaturnetze und Kältenetze)
c. Entwicklung von Untersuchungsgebieten mit dafür benötigter
zukünftiger Versorgungsstruktur mit Zwischenzielen 2025, 2030 und 2035
d. Lokale Wärmewendestrategie
4) Die Stadt Friedberg setzt
sich das Ziel, den Wärmebedarf im gesamtstädtischen Gebäudesektor aus
erneuerbaren Energien zu decken.
Abstimmungsergebnis: